Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) informiert über die Möglichkeit zur Steuerentlastung nach § 9b StromStG für das Kalenderjahr 2024.
Durch das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 wurde der Stromsteuersatz auf das europäische Mindestmaß gesenkt. Damit können auch kleinere Betriebe des Produzierenden Gewerbes im Handwerk erstmals einen Antrag stellen – bereits ab einem Stromverbrauch von 12.500 kWh. Wichtig: Die Antragstellung muss bis spätestens 31. Dezember 2025 beim zuständigen Hauptzollamt erfolgen und erfolgt digital über das Zoll-Portal. Voraussetzung ist die Zuordnung des Betriebs zu einem entsprechenden Wirtschaftszweig gemäß Klassifikation des Statistischen Bundesamts. Strom für Elektromobilität oder zur Abgabe an Dritte ist nicht entlastungsfähig.
Die Antragstellung ist komplex und erfordert ggf. zusätzliche Formulare wie die Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten (Formular 1402) oder eine Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen (Formular 1139).
Das kostenfreie E-Tool der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz bietet Unterstützung bei der Prüfung der Voraussetzungen und der Antragstellung. Eine frühzeitige Vorbereitung wird dringend empfohlen.