Einstellung älterer Arbeitnehmer

Handwerkskammer

12 2025

11. Dezember 2025Befristete Beschäftigung als gemeinsame Chance: Flexibilität für Betriebe und neue Perspektiven für qualifizierte Wiedereinsteiger – Die befristete Einstellung älterer Arbeitnehmer nach § 14 Abs. 3 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz)

Die Gewinnung und langfristige Bindung erfahrener Fachkräfte stellt viele Handwerksbetriebe vor immer größere Herausforderungen. Durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz (nach § 14 Absatz 3 TzBfG) besteht für Betriebe die Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag mit älteren Arbeitnehmern kalendermäßig zu befristen, ohne dass hierfür ein sachlicher Grund (z.B. Vertretung eines anderen Beschäftigten oder ein vorübergehender betrieblicher Bedarf) vorliegen muss. Diese erleichterte Befristung ist bis zu einer Gesamtdauer von fünf Jahren zulässig...

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