Mit der sogenannten Empowering Consumers for the Green Transition-Richtlinie (EmpCo-Richtlinie) verschärft die Europäische Union die Anforderungen an Umweltaussagen und Nachhaltigkeitswerbung. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden oder nicht belegbaren Umweltversprechen zu schützen.
Betroffen sind unter anderem Aussagen wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „nachhaltig“, „grün“ oder „CO2-neutral“, wenn diese nicht ausreichend nachgewiesen werden können. Auch die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln wird künftig stärker reguliert. Zulässig sind grundsätzlich nur Siegel, die auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen oder von staatlichen Stellen vergeben werden.
Für Handwerksbetriebe bedeutet dies, die eigene Kommunikation frühzeitig auf den Prüfstand zu stellen. Dies betrifft nicht nur die Unternehmenswebsite, sondern auch Flyer, Fahrzeugbeschriftungen, Social-Media-Beiträge, Stellenanzeigen und sonstige Werbematerialien. Aussagen zu Umweltvorteilen müssen konkret, nachvollziehbar und belegbar sein.
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein SHK-Betrieb wirbt auf seiner Website mit dem Slogan „Wir arbeiten klimaneutral“. Wird diese Aussage ausschließlich durch den Kauf von CO2-Zertifikaten erreicht und nicht durch tatsächliche Emissionsminderungen im Betrieb erläutert, kann dies künftig problematisch sein. Deutlich transparenter wäre die Formulierung: „Wir reduzieren unsere Emissionen durch den Einsatz energieeffizienter Fahrzeuge und gleichen verbleibende Emissionen über ein zertifiziertes Klimaschutzprojekt aus.“ Dadurch wird für Kundinnen und Kunden nachvollziehbar, wie die Aussage zustande kommt.
Die neuen Regelungen machen deutlich: Glaubwürdigkeit und Transparenz werden zu wichtigen Erfolgsfaktoren in der Kundenkommunikation. Betriebe, die ihre Umweltleistungen nachvollziehbar darstellen und entsprechende Nachweise bereithalten, können rechtliche Risiken vermeiden und gleichzeitig das Vertrauen ihrer Kundschaft stärken. Der ZDH hat die wichtigsten Auswirkungen und Handlungsempfehlungen für Handwerksbetriebe übersichtlich zusammengefasst.
Link: https://www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-organisation-und-recht/wirtschaftsrecht/empco-richtlinie/