Jetzt Zinsvorteile für Investitionen sichern mit dem „Zukunftsbonus: Klima“ der L-Bank

Ab dem 28. September 2026 können Unternehmen den Zukunftsbonus Klima der L-Bank beantragen, der aus dem bisherigen „Nachhaltigkeitsbonus“ der L-Bank weiterentwickelt wird. Damit erhalten Betriebe eine zusätzliche Zinsverbilligung in Höhe von insgesamt 23 Basispunkten für Förderdarlehen, beispielsweise im Rahmen der sogenannten „Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg“ (GuW-BW) der L-Bank. Für die erstmalige Beantragung müssen die Betriebe eine Treibhausgasbilanz erstellen und einen Reduktionspfad mit konkreten Klimaschutzmaßnahmen festlegen. Ziel ist es, die betrieblichen Treibhausgasemissionen langfristig deutlich zu senken.

Die Treibhausgasbilanz bezieht sich auf den Handwerksbetrieb (Corporate Carbon Footprint) insgesamt und nicht auf die einzelne Investition. Dadurch können beispielsweise Maschinen, Fahrzeuge, Betriebsmittel oder Modernisierungsmaßnahmen von den verbesserten Finanzierungskonditionen profitieren.

Handwerksbetriebe sollten sich bereits jetzt mit ihrer Treibhausgasbilanz und einem Reduktionspfad beschäftigen, um gut auf zukünftige Förderanträge vorbereitet zu sein und gleichzeitig auch Einsparpotenziale im Betrieb zu erkennen sowie bei künftigen Investitionen berücksichtigen zu können.  

Jetzt kostenlos Unterstützung nutzen: Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer Ulm können über die Umweltberatung der Handwerkskammer Ulm kostenfrei eine Treibhausgasbilanz sowie einen passenden Reduktionspfad erstellen lassen. Der Aufwand für Handwerksbetriebe bei der Erstellung der Treibhausgasbilanz ist mit Hilfe der Umweltberatung gering.

Nutzen Sie dieses Angebot, um die Voraussetzungen für den Zukunftsbonus Klima zu schaffen und gleichzeitig eine Planungsgrundlage für Investitionen in die Zukunftsfähigkeit Ihres Betriebes zu haben.

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