In letzter Zeit wurden wir von Mitgliedbetrieben auf betrügerische Schreiben aufmerksam gemacht, die vermeintlich vom „Bundeszentralamt für Steuern“ stammen. Darin wird behauptet, dass vermeintliche Verspätungszuschläge für nicht fristgerecht abgegebene Steuererklärungen zu bezahlen wären. Als Kontoverbindung diente eine spanische IBAN.
Die Handwerkskammer Freiburg warnt derzeit darüber hinaus vor täuschend echt wirkenden E-Mails im Namen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Unter dem Vorwand einer verpflichtenden Teilnahme am sogenannten „DGUV-Präventionsmodul 2025“ werden gefälschte Rechnungen verschickt, auch an Betriebe, die nicht zum Gastgewerbe gehören. Auch hier wurde eine spanische IBAN angegeben.
Beide Schreiben haben eine ähnliche Machart und scheinen von denselben Betrügern zu sein.
Wichtig:
- Leisten Sie keine Zahlungen auf derartige Schreiben!
- Überprüfen Sie zunächst die IBAN. Deutsche Behörden verwenden keine ausländische IBAN!
- Recherchieren Sie den dementsprechenden Absender im Internet und fragen dort telefonisch nach, ob der Vorgang bekannt ist. Verwenden Sie dabei nicht die Telefonnummern, die auf den Schreiben angegeben sind!
Weitergehende Informationen:
Artikel: Bundeszentralamt für Steuern warnt vor Betrugsversuch
Artikel: Neue Betrugsschreiben im Umlauf. Stand 23.06.2025