Für Handwerkerleistungen sieht das Einkommensteuergesetz eine Steuerermäßigung vor. Begünstigt sind Maßnahmen zur Renovierung, Erhaltung und Modernisierung. Auf Antrag wird die tarifliche Steuer um 20 Prozent der entsprechenden Aufwendungen (maximal 1.200 Euro) gemindert. Hier gibt es Neuerungen bspw. für Personen, die Wohnraum unentgeltlich nutzen.
Handwerkerleistungen steuerlich absetzen – neue Urteile und Tipps
25. September 2023