Handwerkskammer Ulm erstellt Gewerberaum-Mietspiegel für Regionen

Orientierungshilfe für Handwerksbetriebe über marktübliche Mieten

Die Handwerkskammer Ulm hat erstmals einen gewerblichen Mietspiegel für die Regionen des Kammergebiets erstellt. Dieser liefert einen Überblick über die Bestandsmieten von Einzelhandels-, Büro-, Produktions- und Lagerflächen in den Landkreisen und Gemeinden des Gebiets der Handwerkskammer Ulm. Der Mietspiegel resultiert aus einer durchgeführten Umfrage unter den Mitgliedsbetrieben zum Mietpreisniveau von gewerblichen Flächen im gesamten Gebiet von der Ostalb bis zum Bodensee. Die Ortsüblichkeit gewerblicher Mieten wird bei der Handwerkskammer regelmäßig nachgefragt, da der gewerbliche Immobilienmarkt in Teilen des Kammergebiets intransparent ist. Ziel ist es, diese Lücke zu schließen und den Handwerksbetrieben eine praktische Orientierungshilfe zum Vermieten und Mieten von gewerblichen Immobilien an die Hand zu geben. „Mieten sind häufig einer der großen Kostenblöcke eines Unternehmens. Unser Mietpreisspiegel soll im Hinblick auf das vorhandene Angebot Transparenz für unsere Betriebe schaffen und als Orientierungshilfe dienen, um die Miethöhe in den einzelnen Regionen realistisch einschätzen und so wirtschaftlicher arbeiten zu können“, sagt Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm.

Mehr als 19.000 Mitgliedsbetriebe sind dazu zu ihren Mietverhältnissen befragt worden. Die Handwerkskammer Ulm hat die ermittelten Daten ausgewertet und gewichtet. Mit den übermittelten Mietangaben kann jetzt auf eine breitere Datenbasis und aussagekräftigere Übersicht über tatsächlich gezahlte Mieten im Handwerk zurückgegriffen werden. Der Mietspiegel ergänzt somit die von den Industrie- und Handelskammern oder Makler- bzw. Stadtentwicklungsverbänden veröffentlichten Daten. Aufgezeigt sind die ermittelten Preisspannen für Gewerbemieten als monatliche Nettokaltmieten in Euro pro m² von Einzelhandels-, Büro- sowie Produktions- und Lagerflächen. Die Mietpreisangaben sind als unverbindliche Orientierungswerte und Empfehlung zu verstehen und können als Anhaltspunkt bei der Bestimmung der Marktmiete dienen. Sie stellen keine rechtliche Grundlage dar.

Bei Fragen rund um das Thema Mietpreise und Bewertung von Gewerberäumen und -flächen hilft Emel Zvizdic, Technische Beraterin der Handwerkskammer Ulm, gerne weiter (Telefon: 0731 1425-6360, E-Mail: e.Zvizdic@hwk-ulm.de).

Foto: www.pixabay.com
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