Grundsteuerreform: Handwerkskammer Ulm warnt vor Auswirkungen auf regionale Betriebe

Zusätzliche finanzielle Belastung für viele Handwerksbetriebe zwischen Ostalb und Bodensee befürchtet – Ulmer Kammer appelliert an Kommunen

Demnächst versenden die Kommunen in der Region die Grundsteuerbescheide – denn schon ab dem kommenden Jahr gilt die neue Grundsteuer. Die Grundsteuerreform wird sich nicht nur auf Privatpersonen auswirken, sondern ist auch für die regionalen Handwerksbetriebe im Ulmer Kammergebiet von Relevanz, da sie zu einer Neubewertung aller Grundstücke auf Basis aktueller Bodenrichtwerte führt. Werden die Hebesätze in den Gemeinden nicht entsprechend angepasst, kann es zu einer indirekten Erhöhung der Grundsteuer führen. Das bereitet der Handwerkskammer Ulm Sorgen. „Viele unserer regionalen Handwerksbetriebe würden durch eine Erhöhung der Grundsteuer unter weiteren wirtschaftlichen Druck geraten. Diese zusätzlichen Belastungen drücken zusätzlich auf die Betriebe – zumal in der derzeitigen angespannten konjunkturellen Lage“, erklärt Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm.

Die Handwerkskammer fordert die Kommunen daher erneut auf, ihre Hebesätze zu überprüfen und gegebenenfalls nach unten zu korrigieren, um eine Aufkommensneutralität zu gewährleisten und zusätzliche Belastungen für die Betriebe zu vermeiden. „Damit die Grundsteuerbeiträge künftig in etwa gleichbleiben, bedarf es im Schnitt einer Halbierung – oder zumindest merklichen Senkung – der Hebesätze. Denn ein gleichbleibender Hebesatz führt in vielen Fällen insgesamt zu einer Kostensteigerung in der Grundsteuer. Deshalb braucht es jetzt flächendeckende Hebesatzreduzierungen“, so Mehlich.

Entlastungen statt zusätzlicher Kosten gefordert
Kostensteigerungen werden neben der Grundsteuerreform zudem bei der Gewerbesteuer befürchtet. Auch wenn die Gemeinden ihrerseits vielfach unter finanziellem Druck stehen, wäre eine Erhöhung der Gewerbesteuer aus Sicht der Handwerkskammer das falsche Signal – gerade in Zeiten, in denen viele Gewerke im Handwerk von Auftragsrückgängen und gestiegenen Kosten berichten. Daher appelliert die Kammer an die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte diese Kostenschraube nicht weiter anzudrehen. „Was unsere Betriebe jetzt stattdessen bräuchten, sind finanzielle Entlastungen, um im neuen Jahr einen wirtschaftlichen Aufschwung einzuleiten und wieder richtig durchstarten zu können – und vor allen Dingen auch Beschäftigung halten zu können“, sagt Mehlich.

Grundsteuerberechnung in Baden-Württemberg
Basis für die Grundsteuer sind zunächst die jeweiligen Bodenrichtwerte – festgelegt von den kommunalen Gutachterausschüssen. Multipliziert mit der Grundstücksfläche ergibt sich der Grundsteuerwert. Dieser erste Bescheid wird vom Finanzamt versendet. Im zweiten Schritt wird dieser Wert mit der Steuermesszahl von 1,3 Promille multipliziert. Bei Grundstücken mit überwiegender Wohnnutzung gibt es hier einen Abschlag von 30 Prozent. Nun hat man den Grundsteuermessbetrag (zweiter Bescheid, der ebenfalls vom Finanzamt versendet wird), der mit dem Hebesatz der Kommune multipliziert wird – herauskommt der Grundsteuerbescheid, den die jeweiligen Kommunen versenden.



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