Die Rückzahlung zu Unrecht zurückgeforderter Corona-Soforthilfen verzögert sich und wird voraussichtlich erst im Jahr 2027 starten. Als Grund hierfür wurde mitgeteilt, dass die L-Bank erst Ende Juni 2026 mit der Umsetzung des Corona-Soforthilfe-Ausgleichsgesetzes beauftragt wurde.
Für die Durchführung des Verfahrens ist zunächst eine europaweite Ausschreibung eines externen Dienstleisters erforderlich, was zusätzlichen zeitlichen Aufwand verursacht. Ein konkreter Termin für die Freischaltung des digitalen Antragsportals steht derzeit noch nicht fest. Erst mit dessen Start können betroffene Handwerksbetriebe und Selbstständige ihre Ansprüche auf Rückerstattung geltend machen. Nach Freischaltung ist eine Antragsfrist von sechs Monaten vorgesehen. Das Gesetz richtet sich an Betriebe, die auf Grundlage der ersten Landesrichtlinie im März 2020 Corona-Soforthilfen erhalten und später zurückgezahlt haben, obwohl diese Rückforderung nachträglich als unrechtmäßig eingestuft wurde.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg: Ausgleich der Soforthilfe Corona: Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg