Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) wiederbelebt – es gelten strengere Förderkriterien

Seit Anfang August können wieder Anträge im Zentralen Förderprogramm Mittelstand (ZIM) gestellt werden. Trotz Budgetaufstockung werden jedoch strengere Förderbedingungen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eingeführt:

  • Für Unternehmen, die bereits eine Bewilligung für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt erhalten haben, ist erst 24 Monate nach der letzten Bewilligung eine weitere Bewilligung möglich. Die Maßnahme gilt rückwirkend.
  • Zukünftig wird die Möglichkeit von Laufzeitverlängerungen der Projekte und von Mittelverschiebungen stark eingeschränkt, um hohe Vorbindungen in den Folgejahren zu verhindern und die Flexibilität für neue Vorhaben zu erhalten.
  • In Abhängigkeit vom Antragseingang bzw. von der Zahl der förderwürdigen Anträge behält sich das BMWK weitere Maßnahmen zur Steuerung des Programms vor, die auch bereits eingegangene Anträge betreffen können. Dazu zählt beispielsweise die Kürzung der förderfähigen Kosten.

Mittelfristig soll ZIM voll digital beantragt und durchgeführt werden. Zunächst umfasst die Digitalisierung der Programmumsetzung das Einreichen von Anträgen sowie weiterer Dokumente über ein Upload-Portal. Die hierfür schon zur Verfügung gestellten Dokumente sind bereits zwingend zu nutzen. Den Link zum Upload-Portal sowie weitere Informationen finden Sie hier.

Die geänderte Richtlinie finden Sie hier zum Download.



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