Ausbilder werden im Handwerk

Junge Menschen ausbilden und Wissen weitergeben – das zeichnet das Handwerk aus. Wer ausbildet, gibt sein Fachwissen an Nachwuchskräfte weiter, leistet einen Beitrag zur Nachwuchs- und Fachkräfteentwicklung, sichert seinen Betrieb langfristig und macht ihn zukunftsfähig.

Zunächst muss die Ausbildungsstätte geeignet sein. Wer im Handwerk ausbilden will, muss außerdem nicht nur persönlich und berufsfachlich geeignet sein, sondern benötigt auch berufs- und arbeitspädagogische Kompetenz. Diese wird über den Ausbilderschein nachgewiesen, auch AdA-Schein (Ausbildung der Ausbilder) genannt, der die berufs- und arbeitspädagogischen Fähigkeiten nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) bestätigt.

Die Ausbildungsberater der Handwerkskammer prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und die Ausbildungsberechtigung erteilt werden kann.

Weitere Informationen zum Ausbilderschein nach AEVO finden Sie hier.

Möchten Sie ausbilden und dürfen wir Sie auf diesem Weg unterstützen? Oder haben Sie Fragen zu den Voraussetzungen der Ausbildungsberechtigung?

Bitte wenden Sie sich an den regional für Sie zuständigen Ausbildungsberater. Dieser kann dann die Voraussetzungen vorab checken.

Ausbildungsberater für den Ostalbkreis, Landkreis Heidenheim und Landkreis Biberach: Herr Martin Pietschmann

Ausbildungsberater für den Stadtkreis Ulm und Alb-Donau-Kreis: Herr Martin Maier

Ausbildungsberater für den Landkreis Ravensburg und Bodenseekreis: Herr Michael Scheiffele



Telefon 0731 1425-8203
beratung@hwk-ulm.de