Internationale Auszubildende

Sie interessieren sich für die Einstellung von Auszubildenden aus dem Ausland? Haben Sie eine Bewerbung von einem Auszubildenden aus dem Ausland erhalten? Überlegen Sie sich, ob Sie in naher Zukunft einen Azubi aus dem Ausland einstellen möchten?

Wir helfen Ihnen bei folgenden Themen:

  • Beratung zu rechtlichen Rahmenbedingungen, die mit der Einstellung von Auszubildenden aus dem Ausland einhergehen
  • Beratung zu eingegangenen Bewerbungen aus dem Ausland
  • Sie möchten einen Auszubildenden aus dem Ausland einstellen, aber wissen nicht, wo Sie suchen können? Wir helfen Ihnen beim Finden.
  • Sie haben bereits einen Auszubildenden aus dem Ausland in Ihrem Betrieb eingestellt? Wir helfen bei der Integration ihrer neuen Mitarbeitenden.
  • Teamworkshops zur Teamentwicklung und Sensibilisierung für interkulturelle Kompetenzen

Interessieren Sie sich eher für die Einstellung von Fachkräften aus dem Ausland? Informationen finden Sie hier

„Mit dem Angebot des Kümmerer Projektes „Integration durch Ausbildung“ unterstützen die Kümmerer der Handwerkskammer Ulm Sie von der Rekrutierung von Ausbildenden aus dem Ausland bis hin zur Einstellung in Ihrem Betrieb, sowie bei aufkommenden Themen wie Integration, Spracherwerb und gesetzliche Regelungen.“

 

Ihre Ansprechpartner





Telefon 0731 1425-6222
beratung@hwk-ulm.de





Telefon 0731 1425-6257
beratung@hwk-ulm.de

Mit unseren geprüften Vermittlungspartnern internationale Fachkräfte und Auszubildende gewinnen:

Beschäftigungsbrücken der Handwerkskammer Ulm

Sie möchten Auszubildende und Fachkräfte aus dem Ausland gewinnen, möchten dabei aber auf verlässliche und seriöse Partner setzen?

Wir arbeiten mit ausgewählten Kooperationspartnern zusammen, die Handwerksbetriebe bei der Rekrutierung internationaler Auszubildender unterstützen. So erhalten Sie Unterstützung entlang des gesamten Prozesses – von der Bewerberauswahl über die Einreise bis hin zur Integration im Betrieb. Gleichzeitig minimieren Sie das Risiko, auf unseriöse Anbieter oder intransparente Vermittlungsangebote zu stoßen.



Sie suchen einen Auszubildenden oder eine Fachkraft aus dem Ausland? Teilen Sie uns Ihren Bedarf über das Kontaktformular mit.

Jetzt bei Bedarf melden!

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten und vermitteln den Kontakt zu unseren erfahrenen und seriösen Kooperationspartnern.

Auszubildende aus Madagaskar

Unsere Kooperationspartnerin verfügt über langjährige Erfahrung in der Vermittlung internationaler Auszubildender und arbeitet eng mit einer anerkannten Sprachschule vor Ort zusammen. Die Bewerberinnen und Bewerber werden sorgfältig ausgewählt, verfügen bereits über gute Deutschkenntnisse und werden intensiv auf ihre Ausbildung in Deutschland vorbereitet. Durch die persönliche Begleitung von Betrieben und Auszubildenden während des gesamten Prozesses profitieren Sie von einem verlässlichen und bewährten Vermittlungsmodell mit zahlreichen erfolgreichen Vermittlungen.

  • Herzensprojekt mit vielen persönlichen Kontakten
  • Langjährige Erfahrung und zahlreiche erfolgreiche Vermittlungen
  • Sorgfältige Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber
  • Gute Deutschkenntnisse bereits vor der Einreise (B1 oder B2)
  • Persönliche Betreuung vor Ort und in Deutschland
  • Unterstützung während des gesamten Prozesses von der Auswahl bis zur Integration im Betrieb
  • Effiziente Abläufe im Visa-Prozess ermöglichen eine Einreise innerhalb von 3 Monaten nach dem ersten virtuellen Kennenlernen.
  • Ethische Rekrutierung: Auszubildende bezahlen nichts für die Vermittlung in eine Ausbildung.
  • Im Einzelfall Unterstützung bei Wohnungssuche für den Betrieb

So erhalten Sie qualifizierte und motivierte Auszubildende sowie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite.

  • Übernahme der Flugkosten nach Deutschland für Auszubildenden
  • Stellen von günstigem Wohnraum inkl. Grundausstattung
  • Ausbildungsgehalt von mindestens 1.090 Euro im 1. Lehrjahr (Stand: August 2026)
  • Verwaltungsentgelt für das beschleunigte Fachkräfteverfahren: 411€
  • Bereitstellen der erforderlichen Visumsdokumente für den Auszubildenden
  • Erstberatungsgespräch mit der Handwerkskammer Ulm, dem Kooperationspartner sowie Online-Kennenlernen mit dem potentiellen Auszubildenden.


Auszubildende und Fachkräfte aus Ruanda

Unser erfahrener Kooperationspartner setzt auf persönliche Auswahl statt anonymer Vermittlung. Die Bewerberinnen und Bewerber werden individuell betreut, sprachlich intensiv vorbereitet und gezielt an passende Betriebe vermittelt. Dank der engen Begleitung vor, während und nach der Einreise profitieren Handwerksbetriebe von einem verlässlichen und transparenten Vermittlungsprozess.

  • Bereits mehrere Jahre Kooperationspartner der Handwerkskammer Ulm mit erfolgreichen Vermittlungen (Auszubildende und Fachkräfte)
  • Persönlich ausgewählte und passende Bewerberinnen und Bewerber
  • Sehr gute Deutschkenntnisse bereits vor der Einreise (B1 oder B2)
  • Unterstützung während des gesamten Vermittlungs- und Einreiseprozesses
  • Feste Ansprechpartner für Betrieb und Auszubildende
  • Langfristige Begleitung auch nach Ausbildungsbeginn
  • Ethische Rekrutierung: Auszubildende bezahlen nichts für die Vermittlung in eine Ausbildung. -Unterstützung bei Wohnungssuche für den Betrieb.

Auszubildende

  • Übernahme der Flugkosten nach Deutschland für Auszubildenden
  • Stellen von günstigem Wohnraum inkl. Grundausstattung
  • Ausbildungsgehalt von mindestens 1.090 Euro im 1. Lehrjahr (Stand: August 2026)
  • Verwaltungsentgelt für das beschleunigte Fachkräfteverfahren: 411€
  • Bereitstellen der erforderlichen Visumsdokumente für den Auszubildenden
  • Erstberatungsgespräch mit der Handwerkskammer Ulm, dem Kooperationspartner sowie Online- Kennenlernen mit dem potentiellen Auszubildenden.

Fachkräfte

  • Für die Beschäftigung von Fachkräften aus Drittstaaten sind in der Regel ein konkretes Stellenangebot, ein gültiger Aufenthaltstitel sowie die erforderlichen Qualifikationsnachweise notwendig. Je nach Einzelfall müssen außerdem Fragen zur Anerkennung von Berufsabschlüssen, zum Visum und zur Einreise geklärt werden.
  • Wir und unser Kooperationspartner unterstützen Sie dabei und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.


Auszubildende aus Guatemala

Persönliche Auswahl, praktische Vorerfahrungen der Bewerberinnen und Bewerber sowie eine enge Begleitung während des gesamten Prozesses zeichnen diesen Vermittlungspartner aus. Die langjährige Erfahrung mit internationalen Auszubildenden und zahlreiche erfolgreiche Vermittlungen schaffen Sicherheit für Betriebe und Auszubildende gleichermaßen. Der Kooperationspartner hat selbst einen Handwerksbetrieb und kennt sich mit der Praxis im Handwerk bestens aus.

  • Sorgfältige und persönliche Auswahl passender Bewerberinnen und Bewerber
  • Praktische Berufserfahrung vieler Kandidatinnen und Kandidaten bereits vor Ausbildungsbeginn
  • Hohe Praxiskompetenz durch eigene Erfahrung als Ausbildungsbetrieb
  • Persönliche Begleitung vor, während und nach der Einreise
  • Langjährige Erfahrung in der internationalen Nachwuchsgewinnung
  • Erfolgreiche Vermittlungen und positive Ausbildungserfahrungen in deutschen Betrieben
  • Zuverlässige Unterstützung für Betriebe während des gesamten Prozesses
  • Unterstützung bei Wohnungssuche für den Betrieb

Auszubildende

  • Übernahme der Flugkosten nach Deutschland für Auszubildenden
  • Stellen von günstigem Wohnraum inkl. Grundausstattung
  • Ausbildungsgehalt von mindestens 1.090 Euro im 1. Lehrjahr (Stand: August 2026)
  • Verwaltungsentgelt für das beschleunigte Fachkräfteverfahren: 411€
  • Bereitstellen der erforderlichen Visumsdokumente für den Auszubildenden
  • Erstberatungsgespräch mit der Handwerkskammer Ulm, dem Kooperationspartner sowie Online- Kennenlernen mit dem potentiellen Auszubildenden.
  • Fester Ansprechpartner im Betrieb, auch Ausbilder oder Mentor. Ausbilder und idealerweise ein Mentor
  • Bereitschaft zur persönlichen Begleitung insbesondere in der Anfangszeit


Auszubildende aus Indien

Der Kooperationspartner begleitet Handwerksbetriebe bei der Gewinnung internationaler Auszubildender und unterstützt sowohl Betriebe als auch Auszubildende von der Auswahl bis zur Integration. Persönliche Betreuung, feste Ansprechpartner und langjährige Erfahrung sorgen für einen transparenten und erfolgreichen Vermittlungsprozess.

  • Persönlicher Kontakt zu allen Auszubildenden
  • Individuelle Betreuung statt Massenvermittlung
  • Direkte und transparente Kommunikation
  • Feste Ansprechpartner für Betrieb und Auszubildende
  • Rund 150 vermittelte Auszubildende in den letzten drei Jahren
  • Hohe Verlässlichkeit und nachhaltige Integration
  • Sprachniveau B1/ B2 Bei Auszubildenden
  • Übernahme der Flugkosten nach Deutschland für Auszubildenden
  • Stellen von günstigem Wohnraum inkl. Grundausstattung
  • Ausbildungsgehalt von mindestens 1.090 Euro im 1. Lehrjahr (Stand: August 2026)
  • Verwaltungsentgelt für die Erteilung des Visums
  • Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit und Kommunikation mit dem Kooperationspartner
  • Bereitstellen der erforderlichen Visumsdokumente für den Auszubildenden
  • Erstberatungsgespräch mit der Handwerkskammer Ulm, dem Kooperationspartner sowie Online-Kennenlernen mit dem potentiellen Auszubildenden.


Auszubildende aus Nepal

Dieser Kooperationspartner begleitet Handwerksbetriebe bei der Gewinnung motivierter Auszubildender aus Nepal. Die Bewerberinnen und Bewerber durchlaufen ein umfassendes Vorbereitungsprogramm mit Sprachkursen bis zum Niveau B2 sowie interkulturellen und berufsvorbereitenden Trainings. Betriebe profitieren von einer sorgfältigen Vorauswahl, persönlicher Begleitung während des gesamten Prozesses und einer langfristigen Unterstützung bei der Integration der Auszubildenden in Deutschland.

  • Sorgfältige Auswahl und intensive Vorbereitung der Auszubildenden
  • Deutschniveau B2 bereits vor Ausbildungsbeginn
  • Interkulturelle und berufsvorbereitende Trainings
  • Persönliche Begleitung von der Auswahl bis zum Ausbildungsabschluss
  • Unterstützung bei Visum, Integration und Verwaltungsfragen
  • Aufbau sozialer Netzwerke für die Auszubildenden vor Ort
  • Feste Ansprechpartner für Betriebe und Auszubildende
  • Langfristige Betreuung durch Mentoren- und Coachingprogramm
  • Ethische Rekrutierung: Auszubildende bezahlen nichts für die Vermittlung in eine Ausbildung.
  • Stellen von günstigem Wohnraum inkl. Grundausstattung
  • Ausbildungsgehalt von mindestens 1.090 Euro im 1. Lehrjahr (Stand: August 2026)
  • Verwaltungsentgelt für die Erteilung des Visums
  • Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit und Kommunikation mit dem Kooperationspartner
  • Bereitstellen der erforderlichen Visumsdokumente für den Auszubildenden
  • Erstberatungsgespräch mit der Handwerkskammer Ulm, dem Kooperationspartner sowie Online-Kennenlernen mit dem potentiellen Auszubildenden.

Auszubildende aus dem Ausland finden

Sie haben sich entschieden, Auszubildende aus dem Ausland anzusprechen und für Ihren Handwerksbetrieb zu gewinnen?
Auf folgende Punkte sollten Sie während der Vorbereitung besonders achten:

  • Benötigen Sie eine/n Auszubildende/n mit speziellen Kenntnissen? Haben Sie ein bestimmtes Zielland im Kopf, aus welchem Sie Auszubildende gewinnen möchten?
    Falls ja, wie ist die Arbeitsmarktsituation vor Ort und können Sie die schulischen  (Vor-)Qualifikationen in diesem Land einschätzen?
  • Bestehen bereits geschäftliche oder persönliche Kontakte ins Zielland bzw. im Ausland allgemein?
  • Sie sollten etwaige Stellenanzeigen auf Englisch oder in der Landessprache des Herkunftlands formulieren.
  • Benennen Sie in der Stellenanzeige konkrete Anforderungen wie bspw. Deutschkenntnisse oder konkrete Abschlüsse.
  • Veröffentlichen Sie Ihre Stellenanzeigen auch auf verschiedenen Stellenbörsen im Ausland.
  • Die Handwerkskammer Ulm kooperiert mit Kooperationspartnern zur Gewinnung von Auszubildenden im Ausland. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an.



Einreise und Visum

Ausländische Auszubildende lassen sich mit wenigen Ausnahmen in zwei Herkunftskategorien einteilen:

  • Bürgerinnen und Bürger der EU, Liechtensteins, Islands, Norwegens und der Schweiz
  • Bürgerinnen und Bürger aus anderen Staaten

Auf einen Blick: Schritt-für-Schritt Anleitung zum Visaprozess 

Bürgerinnen und Bürger der EU, Liechtensteins, Islands, Norwegens und der Schweiz benötigen kein Visum zur Einreise nach Deutschland und zur Aufnahme einer Ausbildung. Zu beachten ist jedoch, dass sich der/die Auszubildende, insofern er/sie in Deutschland wohnt, beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt anmeldet.

Bürgerinnen und Bürger aus anderen Staaten benötigen ein Visum. Das Visum kann bei der zuständigen Auslandsvertretung im Herkunftsland beantragt werden. Damit der Antrag Erfolg hat, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Der Auszubildende kann einen Ausbildungsplatz in Ihrem Unternehmen nachweisen.
  • Der Auszubildende kann deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 nachweisen. Von diesem Nachweis kann jedoch abgesehen werden, wenn Sie als Ausbildungsbetrieb bestätigen, dass die Sprachkenntnisse ausreichend sind (vgl. §16a Abs. 1 und 3 AufenthG). Zudem erlaubt die erteilte Aufenthaltserlaubnis den Besuch eines vorbereitenden berufsbezogenen Deutschkurses.
  • Die Bundesagentur für Arbeit hat der Ausbildung zugestimmt, weil für die konkrete Stelle keine deutschen oder bevorrechtigten ausländischen Bewerber (zum Beispiel aus anderen EU-Staaten) zur Verfügung stehen. Zusätzlich dürfen sich die Arbeitsbedingungen nicht von denen deutscher Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen unterscheiden. Hierbei handelt es sich um ein internes Behördenverfahren – Sie müssen nichts dafür tun.
  • Der Lebensunterhalt muss für die Dauer des gesamten Aufenthalts gesichert sein: In der Regel muss der/die Auszubildende nachweisen, dass ihm/ihr im Monat mindestens 903 Euro (Jahr 2023) zur Verfügung stehen. Handelt es sich um eine schulische Berufsausbildung, kann der Nachweis durch die Eröffnung eines Sperrkontos oder die Abgabe einer Verpflichtungserklärung erbracht werden.

Hier finden Sie eine Übersicht zum Visumsverfahren als Download.

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren im Zuge des Fachkräfteeinwanderungsgesetzt ist auch bei Auszubildenden anwendbar. Informationen finden Sie hier

Beschäftigen Sie Auszubildende aus Drittstaaten? Dann gibt es ab 1. Januar 2026 eine neue gesetzliche Informationspflicht für Unternehmen, die Auszubildende aus einem Drittstaat beschäftigen.

Mit dem neuen § 45c Aufenthaltsgesetz müssen Betriebe ab dem 1. Januar 2026 ihre aus dem Ausland angeworbenen Mitarbeitenden spätestens am ersten Arbeitstag schriftlich darüber informieren, dass es eine kostenlose und neutrale Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen gibt. Dabei ist auch die nächstgelegene Beratungsstelle zum Arbeitsplatz zu nennen.

Damit Sie diese Pflicht einfach und ohne großen Aufwand erfüllen können, finden Sie an der Seite passende Unterlagen zur Verfügung:

Integration neuer Mitarbeitenden

Unterkunft

Das Wichtigste, das eine zugewanderte Person in Deutschland benötigt, ist eine Wohnung. Ohne Wohnung ist weder die Anmeldung eines Wohnsitzes, noch die Eröffnung eines Bankkontos möglich. Es empfiehlt sich deshalb, dass Sie Ihre zukünftigen Mitarbeitenden bei der Suche nach einer Wohnung unterstützen:

  • Ein persönliches Empfehlungsschreiben für Ihre/n Auszubildende/n kann dabei helfen, Türen bei der Wohnungssuche oder bei Verwaltungsgängen zu öffnen.
  • Informieren Sie die/den Auszubildende/n über erforderliche Unterlagen (Ausweis, Gehaltsnachweise, etc.) und das deutsche Mietrecht.
  • Falls möglich, können Sie die Neueingestellten auch bei der Wohnungsbesichtigung begleiten oder für den Umzug einen Relocation-Dienstleister einschalten.

Spracherwerb

Gute Sprachkenntnisse sind wichtig für die tägliche Arbeit und Integration. Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie Fragen haben und Unterstützungsangebote zum weiteren Spracherwerb Ihrer Mitarbeitenden benötigen.

Die ersten Wochen im neuen Betrieb

Willkommensmappe

Die Willkommensmappe von make-it-in-germany.de fasst wichtige Infos für die ersten Wochen im Betrieb und in Deutschland kompakt zusammen. Sie können die Mappe einfach herunterladen und mit betriebsspezifischen Infos ergänzen.

  • Wissenswertes über den Handwerksbetrieb und Betriebsalltag.
  • Informationen über das Leben in der neuen Heimatstadt wie bspw. Kulturangebote, Essensmöglichkeiten, Kinderbetreuung, ärztliche Versorgung, etc.
  • Orientierungsmaterial wie bspw. Fahrpläne des örtlichen ÖPNV.
  • Informationen über notwendige Behördengänge.
  • Wichtige betriebsinterne Checklisten oder Abläufpläne etc.

Die Willkommensmappe sollte dabei als Nachschlagewerk für die/den Auszubildende/n konzipiert werden.

Nach der Ausbildung

Aufenthalt

Für die Absolvierung einer schulischen oder betrieblichen Berufsausbildung wird die entsprechende Aufenthaltserlaubnis für die Dauer der angestrebten Berufsausbildung erteilt.

Sollten Sie den Auszubildenden nach erfolgreichem Abschluss der Berufausbildung in Ihrem Betrieb übernehmen, kann eine Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.

Sollten Sie den Auszubildenden nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung nicht übernehmen, kann dieser bis zu zwölf Monate in Deutschland bleiben, um eine Beschäftigung zu finden. Hierfür benötigt er eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche, die bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden kann.



Niederlassung

Als Absolvent oder Absolventin einer Berufsausbildung in Deutschland kann bereits nach zwei Jahren Erwerbstätigkeit eine Niederlassungserlaubnis beantragt werden, insofern die weiteren Bedingungen für eine Niederlassungserlaubnis erfüllt sind:

  • Der Lebensunterhalt ist ohne die Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln gesichert.
  • Es wurden mindestens 24 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt.
  • Es existiert ein Arbeitsplatz, der der Qualifikation angemessen ist.
  • Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)) sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland. In der Regel kann dies durch den Test Leben in Deutschland nachgewiesen werden.
  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum.

Die Niederlassungserlaubnis kann bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.


Wie Sie ausländische Fachkräfte finden – und langfristig an Ihren Betrieb binden

Der Bedarf an Fachkräften wächst weiter – mit spürbaren Folgen für die Entwicklung der Branche und die wirtschaftliche Stabilität.

Mehr lesen

Neue Pflicht für Betriebe mit Arbeitskräften aus Drittstaaten

Ab dem 1. Januar 2026 müssen Betriebe Beschäftigte aus Drittstaaten spätestens am ersten Arbeitstag schriftlich über kostenlose arbeits- und sozialrechtliche Beratung informieren.

Mehr lesen

Vom Bauingenieur aus Indien zum Straßenbauer in Deutschland – begleitet durch die Handwerkskammer Ulm

Nach seinem Bauingenieurstudium und mehreren Jahren Berufserfahrung auf Baustellen in Indien stellte sich Wasim eine entscheidende Frage

Mehr lesen

FAQ

Haben Sie eine Bewerbung von einem Auszubildenden aus dem Ausland erhalten und sind sich nicht sicher, wie Sie diese einschätzen können?

Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Es ist schwer einzuschätzen, welche Vermittlungsagenturen seriös arbeiten. Auch bei dieser Einschätzung können wir Sie unterstützen.

Siehe „Aufenthalt“ und „Niederlassung“ weiter oben.

Hallo, Ich bin HWKI, Ihr digitaler Assistant.
Wie kann ich Ihnen helfen?
HWKI
Ihr digitaler Assistent
Der virtuelle/Digitaler Assistent „HWKI“ der Handwerkskammer basiert auf generativer künstlicher Intelligenz. Trotz sorgfältiger Entwicklung, Schulung und regelmäßiger Überprüfung der Inhalte kann nicht gewährleistet werden, dass die bereitgestellten Informationen vollständig, korrekt oder aktuell sind. Die ausgegebenen Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Beratung oder Empfehlung dar.
Insbesondere bei rechtlichen, steuerlichen, finanziellen, förderrechtlichen oder technischen Fragestellungen ersetzt der „HWKI“ keine individuelle Beratung durch die zuständigen Fachabteilungen der Handwerkskammer Ulm oder durch externe qualifizierte Fachpersonen. Eine Haftung für Schäden materieller oder immaterieller Art, die aus der Nutzung oder dem Vertrauen auf die bereitgestellten Inhalte entstehen, ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Hinweise auf mögliche Fehler oder Unklarheiten nehmen wir dankend entgegen und nutzen diese zur kontinuierlichen Weiterentwicklung des „HWKI“. Auch positives Feedback ist jederzeit willkommen.