Internationale Auszubildende

Sie interessieren sich für die Einstellung von Auszubildenden aus dem Ausland? Haben Sie eine Bewerbung von einem Auszubildenden aus dem Ausland erhalten? Überlegen Sie sich, ob Sie in naher Zukunft einen Azubi aus dem Ausland einstellen möchten?

Wir helfen Ihnen bei folgenden Themen:

  • Beratung zu rechtlichen Rahmenbedingungen, die mit der Einstellung von Auszubildenden aus dem Ausland einhergehen
  • Beratung zu eingegangenen Bewerbungen aus dem Ausland
  • Sie möchten einen Auszubildenden aus dem Ausland einstellen, aber wissen nicht, wo Sie suchen können? Wir helfen Ihnen beim Finden.
  • Sie haben bereits einen Auszubildenden aus dem Ausland in Ihrem Betrieb eingestellt? Wir helfen bei der Integration ihrer neuen Mitarbeitenden.
  • Teamworkshops zur Teamentwicklung und Sensibilisierung für interkulturelle Kompetenzen

Interessieren Sie sich eher für die Einstellung von Fachkräften aus dem Ausland? Informationen finden Sie hier

Information zur Ausbildung Zugewanderter allgemein:

Kümmerer

Ihre Ansprechpartner





Telefon 0731 1425-6222
beratung@hwk-ulm.de





Telefon 0731 1425-6257
beratung@hwk-ulm.de

  Direktkontakt zu Ihrem Ansprechpartner Oliver Weigel: 0731 1425-6222 und Angela Tietz: 0731 1425-6257

Beschäftigungsbrücken der Handwerkskammer Ulm

Mithilfe von verschiedenen Beschäftigungsbrücken stellen wir Ihnen außerdem seriöse Partner zur Verfügung, um Ihnen dabei zu helfen, geeignete Auszubildende aus dem Ausland zu finden und Ihnen diese zu vermitteln.

Informationen zu unseren Beschäftigungsbrücken

Auszubildende aus dem Ausland finden

Sie haben sich entschieden, Auszubildende aus dem Ausland anzusprechen und für Ihren Handwerksbetrieb zu gewinnen?
Auf folgende Punkte sollten Sie während der Vorbereitung besonders achten:

  • Benötigen Sie eine/n Auszubildende/n mit speziellen Kenntnissen? Haben Sie ein bestimmtes Zielland im Kopf, aus welchem Sie Auszubildende gewinnen möchten?
    Falls ja, wie ist die Arbeitsmarktsituation vor Ort und können Sie die schulischen  (Vor-)Qualifikationen in diesem Land einschätzen?
  • Bestehen bereits geschäftliche oder persönliche Kontakte ins Zielland bzw. im Ausland allgemein?
  • Sie sollten etwaige Stellenanzeigen auf Englisch oder in der Landessprache des Herkunftlands formulieren.
  • Benennen Sie in der Stellenanzeige konkrete Anforderungen wie bspw. Deutschkenntnisse oder konkrete Abschlüsse.
  • Veröffentlichen Sie Ihre Stellenanzeigen auch auf verschiedenen Stellenbörsen im Ausland.
  • Die Handwerkskammer Ulm kooperiert mit Kooperationspartnern zur Gewinnung von Auszubildenden im Ausland. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an.



Einreise und Visum

Ausländische Auszubildende lassen sich mit wenigen Ausnahmen in zwei Herkunftskategorien einteilen:

  • Bürgerinnen und Bürger der EU, Liechtensteins, Islands, Norwegens und der Schweiz
  • Bürgerinnen und Bürger aus anderen Staaten

Auf einen Blick: Schritt-für-Schritt Anleitung zum Visaprozess 

Bürgerinnen und Bürger der EU, Liechtensteins, Islands, Norwegens und der Schweiz benötigen kein Visum zur Einreise nach Deutschland und zur Aufnahme einer Ausbildung. Zu beachten ist jedoch, dass sich der/die Auszubildende, insofern er/sie in Deutschland wohnt, beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt anmeldet.

Bürgerinnen und Bürger aus anderen Staaten benötigen ein Visum. Das Visum kann bei der zuständigen Auslandsvertretung im Herkunftsland beantragt werden. Damit der Antrag Erfolg hat, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Der Auszubildende kann einen Ausbildungsplatz in Ihrem Unternehmen nachweisen.
  • Der Auszubildende kann deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 nachweisen. Von diesem Nachweis kann jedoch abgesehen werden, wenn Sie als Ausbildungsbetrieb bestätigen, dass die Sprachkenntnisse ausreichend sind (vgl. §16a Abs. 1 und 3 AufenthG). Zudem erlaubt die erteilte Aufenthaltserlaubnis den Besuch eines vorbereitenden berufsbezogenen Deutschkurses.
  • Die Bundesagentur für Arbeit hat der Ausbildung zugestimmt, weil für die konkrete Stelle keine deutschen oder bevorrechtigten ausländischen Bewerber (zum Beispiel aus anderen EU-Staaten) zur Verfügung stehen. Zusätzlich dürfen sich die Arbeitsbedingungen nicht von denen deutscher Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen unterscheiden. Hierbei handelt es sich um ein internes Behördenverfahren – Sie müssen nichts dafür tun.
  • Der Lebensunterhalt muss für die Dauer des gesamten Aufenthalts gesichert sein: In der Regel muss der/die Auszubildende nachweisen, dass ihm/ihr im Monat mindestens 903 Euro (Jahr 2023) zur Verfügung stehen. Handelt es sich um eine schulische Berufsausbildung, kann der Nachweis durch die Eröffnung eines Sperrkontos oder die Abgabe einer Verpflichtungserklärung erbracht werden.

Hier finden Sie eine Übersicht zum Visumsverfahren als Download.

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren im Zuge des Fachkräfteeinwanderungsgesetzt ist auch bei Auszubildenden anwendbar. Informationen finden Sie hier

Unterkunft

Das Wichtigste, das eine zugewanderte Person in Deutschland benötigt, ist eine Wohnung. Ohne Wohnung ist weder die Anmeldung eines Wohnsitzes, noch die Eröffnung eines Bankkontos möglich. Es empfiehlt sich deshalb, dass Sie Ihre zukünftigen Mitarbeitenden bei der Suche nach einer Wohnung unterstützen:

  • Ein persönliches Empfehlungsschreiben für Ihre/n Auszubildende/n kann dabei helfen, Türen bei der Wohnungssuche oder bei Verwaltungsgängen zu öffnen.
  • Informieren Sie die/den Auszubildende/n über erforderliche Unterlagen (Ausweis, Gehaltsnachweise, etc.) und das deutsche Mietrecht.
  • Falls möglich, können Sie die Neueingestellten auch bei der Wohnungsbesichtigung begleiten oder für den Umzug einen Relocation-Dienstleister einschalten.

Spracherwerb

Gute Sprachkenntnisse sind wichtig für die tägliche Arbeit und Integration. Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie Fragen haben und Unterstützungsangebote zum weiteren Spracherwerb Ihrer Mitarbeitenden benötigen.

Die ersten Wochen im neuen Betrieb

Tipp: Willkommensmappe
Die Willkommensmappe von make-it-in-germany.de fasst wichtige Infos für die ersten Wochen im Betrieb und in Deutschland kompakt zusammen. Sie können die Mappe einfach herunterladen und mit betriebsspezifischen Infos ergänzen.

  • Wissenswertes über den Handwerksbetrieb und Betriebsalltag.
  • Informationen über das Leben in der neuen Heimatstadt wie bspw. Kulturangebote, Essensmöglichkeiten, Kinderbetreuung, ärztliche Versorgung, etc.
  • Orientierungsmaterial wie bspw. Fahrpläne des örtlichen ÖPNV.
  • Informationen über notwendige Behördengänge.
  • Wichtige betriebsinterne Checklisten oder Abläufpläne etc.

Die Willkommensmappe sollte dabei als Nachschlagewerk für die/den Auszubildende/n konzipiert werden.

Aufenthalt

Für die Absolvierung einer schulischen oder betrieblichen Berufsausbildung wird die entsprechende Aufenthaltserlaubnis für die Dauer der angestrebten Berufsausbildung erteilt.

Sollten Sie den Auszubildenden nach erfolgreichem Abschluss der Berufausbildung in Ihrem Betrieb übernehmen, kann eine Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.

Sollten Sie den Auszubildenden nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung nicht übernehmen, kann dieser bis zu zwölf Monate in Deutschland bleiben, um eine Beschäftigung zu finden. Hierfür benötigt er eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche, die bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden kann.



Niederlassung

Als Absolvent oder Absolventin einer Berufsausbildung in Deutschland kann bereits nach zwei Jahren Erwerbstätigkeit eine Niederlassungserlaubnis beantragt werden, insofern die weiteren Bedingungen für eine Niederlassungserlaubnis erfüllt sind:

  • Der Lebensunterhalt ist ohne die Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln gesichert.
  • Es wurden mindestens 24 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt.
  • Es existiert ein Arbeitsplatz, der der Qualifikation angemessen ist.
  • Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)) sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland. In der Regel kann dies durch den Test Leben in Deutschland nachgewiesen werden.
  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum.

Die Niederlassungserlaubnis kann bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.

Haben Sie eine Bewerbung von einem Auszubildenden aus dem Ausland erhalten und sind sich nicht sicher, wie Sie diese einschätzen können?

Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Es ist schwer einzuschätzen, welche Vermittlungsagenturen seriös arbeiten. Auch bei dieser Einschätzung können wir Sie unterstützen.

Siehe „Aufenthalt“ und „Niederlassung“ weiter oben.