Internationale Auszubildende

Sie sind auf der Suche nach internationalen Auszubildenden für Ihren Handwerksbetrieb? Sie sind bereit sich dem Thema zu nähern und wünschen nähere Informationen? Dann sind Sie auf dieser folgenden Seite richtig, um einen ersten Eindruck zu erhalten.

Wir wollen Ihnen einen ersten Überblick geben, welche Chancen sich für das Handwerk bzw. die Handwerksbetriebe ergeben und welche Voraussetzungen zu meistern sind, um ausländische Azubis für den eigenen Handwerksbetrieb zu gewinnen.

Hier finden Sie Informationen, falls Sie sich zusätzlich für die Gewinnung internationaler Fachkräfte interessieren.



Ihre Ansprechpartner



Telefon 0731 1425-6222
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Auszubildende anwerben

Sie haben sich entschieden, Auszubildende aus dem Ausland anzusprechen und für Ihren Handwerksbetrieb zu gewinnen?
Auf folgende Punkte sollten Sie während der Vorbereitung besonders achten:

  • Benötigen Sie eine/n Auszubildende/n mit speziellen regionalen Kenntnissen (Sprache, Kultur, Administration)? Haben Sie ein bestimmtes Zielland im Kopf, aus welchem Sie Auszubildende gewinnen möchten?
    Falls ja, wie ist die Arbeitsmarktsituation vor Ort und können Sie die schulischen  (Vor-)Qualifikationen in diesem Land einschätzen?
  • Bestehen bereits geschäftliche oder persönliche Kontakte ins Zielland bzw. im Ausland allgemein?
  • Sie sollten etwaige Stellenanzeigen auf Englisch oder in der Landessprache des Herkunftlands formulieren.
  • Benennen Sie in der Stellenanzeige konkrete Anforderungen wie bspw. Deutschkenntnisse oder konkrete Abschlüsse, etc..
  • Veröffentlichen Sie Ihre Stellenanzeigen auch auf verschiedenen Stellenbörsen im Ausland. Zudem kann auch Social Media ein geeignetes Tool sein, um Auszubildende aus dem Ausland zu akquirieren.
  • Die Handwerkskammer Ulm kooperiert mit regionalen Agenturen zur Gewinnung von Auszubildenden im Ausland. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an.



Einreise und Visum

Ausländische Auszubildende lassen sich mit wenigen Ausnahmen in zwei Herkunftskategorien einteilen:

  • Bürgerinnen und Bürger der EU, Liechtensteins, Islands, Norwegens und der Schweiz
  • Bürgerinnen und Bürger aus anderen Staaten

Auf einen Blick: Schritt-für-Schritt Anleitung zum Visaprozess 

Bürgerinnen und Bürger der EU, Liechtensteins, Islands, Norwegens und der Schweiz benötigen kein Visum zur Einreise nach Deutschland und zur Aufnahme einer Ausbildung. Zu beachten ist jedoch, dass sich der/die Auszubildende, insofern er/sie in Deutschland wohnt, beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt anmeldet.

Bürgerinnen und Bürger aus anderen Staaten benötigen ein Visum. Das Visum kann bei der zuständigen Auslandsvertretung im Herkunftsland beantragt werden. Damit der Antrag Erfolg hat, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Der Auszubildende kann einen Ausbildungsplatz in Ihrem Unternehmen nachweisen.
  • Der Auszubildende kann deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 nachweisen. Von diesem Nachweis kann jedoch abgesehen werden, wenn Sie als Ausbildungsbetrieb bestätigen, dass die Sprachkenntnisse ausreichend sind (vgl. §16a Abs. 1 und 3 AufenthG). Zudem erlaubt die erteilte Aufenthaltserlaubnis den Besuch eines vorbereitenden berufsbezogenen Deutschkurses.
  • Die Bundesagentur für Arbeit hat der Ausbildung zugestimmt, weil für die konkrete Stelle keine deutschen oder bevorrechtigten ausländischen Bewerber (zum Beispiel aus anderen EU-Staaten) zur Verfügung stehen. Zusätzlich dürfen sich die Arbeitsbedingungen nicht von denen deutscher Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen unterscheiden. Hierbei handelt es sich um ein internes Behördenverfahren – Sie müssen nichts dafür tun.
  • Der Lebensunterhalt muss für die Dauer des gesamten Aufenthalts gesichert sein: In der Regel muss der/die Auszubildende nachweisen, dass ihm/ihr im Monat mindestens 903 Euro (Jahr 2023) zur Verfügung stehen. Handelt es sich um eine schulische Berufsausbildung, kann der Nachweis durch die Eröffnung eines Sperrkontos oder die Abgabe einer Verpflichtungserklärung erbracht werden.

Hier finden Sie eine Übersicht zum Visumsverfahren als Download.

Aufenthalt

Für die Absolvierung einer schulischen oder betrieblichen Berufsausbildung wird die entsprechende Aufenthaltserlaubnis für die Dauer der angestrebten Berufsausbildung erteilt.

Sollten Sie den Auszubildenden nach erfolgreichem Abschluss der Berufausbildung in Ihrem Betrieb übernehmen, kann eine Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.

Sollten Sie den Auszubildenden nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung nicht übernehmen, kann dieser bis zu zwölf Monate in Deutschland bleiben, um eine Beschäftigung zu finden. Hierfür benötigt er eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche, die bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden kann.



Niederlassung

Als Absolvent oder Absolventin einer Berufsausbildung in Deutschland kann bereits nach zwei Jahren Erwerbstätigkeit eine Niederlassungserlaubnis beantragt werden, insofern die weiteren Bedingungen für eine Niederlassungserlaubnis erfüllt sind:

  • Der Lebensunterhalt ist ohne die Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln gesichert.
  • Es wurden mindestens 24 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt.
  • Es existiert ein Arbeitsplatz, der der Qualifikation angemessen ist.
  • Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)) sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland. In der Regel kann dies durch den Test Leben in Deutschland nachgewiesen werden.
  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum.

Die Niederlassungserlaubnis kann bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.

Integration neuer Mitarbeitenden

Was sind die wichtigsten Herausforderungen bei der Integration neuer Auszubildender in den Betrieb? Wie können Sie mit Ihren bestehenden Mitarbeitenden eine Willkommenskultur schaffen, die Neuankömmlingen bei Ihrem Start in den Beruf hilft?

Unterkunft

Das Wichtigste, das eine zugewanderte Person in Deutschland benötigt, ist ein Wohnung. Ohne Wohnung ist weder die Anmeldung eines Wohnsitzes noch die Eröffnung eines Bankkontos möglich. Es empfiehlt sich deshalb, dass Sie Ihren zukünftigen Mitarbeitenden bei der Suche nach einer Wohnung unterstützen:

  • Ein persönliches Empfehlungsschreiben für Ihre/n Auszubildende/n kann dabei helfen Türen bei der Wohnungssuche oder bei Verwaltungsgängen zu öffnen.
  • Informieren Sie die/den Auszubildende/n über erforderliche Unterlagen (Ausweis, Gehaltsnachweise, etc.) und das deutsche Mietrecht.
  • Falls möglich, können Sie die Neueingestellten auch bei der Wohnungsbesichtigung begleiten oder für den Umzug einen Relocation-Dienstleister einschalten.

Spracherwerb

Insbesondere wenn Deutsch die Unternehmenssprache ist, ist der Spracherwerb für eine gelungene Integration unerlässliche Voraussetzung. Sollte vor der Einreise nach Deutschland noch Zeit sein, bietet das Goethe-Institut in 98 Ländern Sprachkurse in Deutsch an. Infos dazu finden Sie auf der Homepage des Goethe-Instituts.

In Deutschland gibt es zudem mehrere Angebote: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bietet je nach Situation kostenlose oder kostenreduzierte Deutschkurse oder Integrationskurse an. Auch Volkshochschulen bieten oft günstige Alternativen an.

Es gibt außerdem mehrere Angebot online Deutsch zu lernen. Das Goethe-Institut bietet verschiedenene kostenlose Angebote an, aber auch im vhs-Lernportal finden Sie kostenlose Online-Deutschkurse.

Die ersten Wochen im neuen Betrieb

Es empfiehlt sich für einen gelungenen Onboarding-Prozess eine Willkommensmappe für die/den neuen Auszubildenden zu erstellen. Diese kann beinhalten:

  • Wissenswertes über den Handwerksbetrieb und Betriebsalltag.
  • Informationen über das Leben in der neuen Heimatstadt wie bspw. Kulturangebote, Essensmöglichkeiten, Kinderbetreuung, ärztliche Versorgung, etc.
  • Orientierungsmaterial wie bspw. Fahrpläne des örtlichen ÖPNV.
  • Informationen über notwendige Behördengänge.
  • Wichtige betriebsinterne Checklisten oder Abläufpläne etc.

Die Willkommensmappe sollte dabei als Nachschlagewerk für die/den Auszubildende/n konzipiert werden, die jene immer wieder zur Orientierung aufsuchen kann.

Es lohnt sich zudem dem/r Auszubildenden eine/n feste/n MentorIn an die Seite zu stellen. Idealerweise sollte dies ein Mitarbeitender sein, der die betrieblichen und lokalen Strukturen gut kennt und eventuell selbst zugewandert ist. Empfehlenswert ist, dass Sie die als MentorIn fungierenden Mitarbeitenden interkulturell schulen und diese ein Grundwissen über das Herkunftsland verfügen.

Insbesondere können notwendige Behördengänge durch Sprach- oder kulturelle Barrieren ein Problem für Neuankömmlinge darstellen. Es empfiehlt sich somit hier selbst oder durch einen Mitarbeitenden aktive Unterstützung anzubieten und die/den Auszubildende/n auf notwendige Behördengänge aufmerksam zu machen sowie ihn hierbei zu begleiten.

Zuständiger Fachbereichsleiter



Telefon 0731 1425-8203
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