Für Handwerker, die Waren an Privatkunden verkaufen, gilt ab dem 27. September 2026 eine neue Informationspflicht: das EU-Gewährleistungslabel.
Wer braucht es?
Betroffen sind alle Betriebe, die physische Waren an Verbraucher (B2C) verkaufen – egal ob im Ladengeschäft oder über einen eigenen Webshop.
Reine Dienstleistungen (etwa die klassische Montage- oder Reparaturleistung ohne Warenverkauf), rein digitale Inhalte sowie reine B2B-Geschäfte fallen nach aktueller Auslegung nicht unter diese konkrete Labelpflicht.
Ein zusätzliches Garantielabel wird nötig, wenn ein Hersteller für ein Produkt eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren anbietet – dann muss diese Information produktbezogen dargestellt werden. Diese Informationen und auch das dementsprechende Label muss der Hersteller den handwerklichen Betrieben zur Verfügung stellen.
Wann brauche ich es?
Ab dem 27. September 2026 gilt die Pflicht verbindlich.
Wo und wie muss das Label angebracht werden?
Der Kunde muss die Information vor Vertragsschluss klar erkennen können. Ein bloßer Hinweis in den AGB reicht dafür nicht aus. Im Ladengeschäft genügt eine gut sichtbare, allgemeine Information – etwa ein Aushang im Kassenbereich oder an anderer hervorgehobener Stelle im Verkaufsraum. Es muss nicht an jedem einzelnen Produkt hängen, solange es deutlich wahrnehmbar ist. Im Online-Shop die allgemeine Information im Ladengeschäft nicht aus. Das Label muss dort eingebunden werden, wo der Kunde es vor dem Kaufabschluss sieht – typischerweise auf der Produktseite, im Warenkorb oder im Checkout. Ein reiner Link, ein kleines Icon oder eine Darstellung nur per Mouseover gilt nach aktueller strenger Auslegung nicht als sichere Lösung.
Farben, Texte, Symbole und QR-Code des Labels sind fest vorgegeben und dürfen nicht verändert oder an das eigene Corporate Design angepasst werden. Für den Online-Shop ist grundsätzlich die farbige Version vorgeschrieben, im stationären Handel kann auch die Schwarz-Weiß-Version genutzt werden.
Wo bekomme ich das Label?
Das Label kann kostenlos auf der Homepage der EU-Kommission heruntergeladen werden. Außerdem ist dort auch ein Praxisleitfaden verfügbar: