Ferienarbeit

Ferienjobber sind eine wertvolle Unterstützung für Handwerksbetriebe und hilft vielleicht sogar künftige Auszubildende zu finden.

Nachfolgend die wichtigsten Regeln in Kürze:  

1. Wer eignet sich für einen Ferienjob?

  • Die Hauptzielgruppe sind Schüler ab 15 Jahren und Studierende.

2. Arbeitszeiten und Jugendarbeitsschutz

  • Vollzeitschulpflichtige Jugendliche (15–17 Jahre) dürfen:
    • max. 8 Stunden täglich,
    • nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich,
    • 5 Tage in der Woche,
    • zwischen 6 und 20 Uhr,
    • höchstens 4 Wochen pro Jahr arbeiten.
  • Pausenregelungen und Ruhezeiten nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssen eingehalten werden.
  • Wochenend- und Feiertagsarbeit ist grundsätzlich verboten – mit branchenspezifischen Ausnahmen (z.?B. Bäckereien).
  • Gefährliche, schwere oder gesundheitsgefährdende Tätigkeiten sind untersagt.

3. Vertrag und notwendige Unterlagen

  • Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist dringend empfohlen: Dauer, Tätigkeit, Arbeitszeiten, Vergütung.
  • Da Ferienjobs in der Regel befristet sind, muss der Arbeitsvertrag mit der Befristung vor Arbeitsaufnahme schriftlich vereinbart werden.
  • Bei befristeten Arbeitsverträgen muss ebenfalls eine ordentliche Kündigung ausdrücklich vereinbart werden.
  • Arbeitgeber müssen prüfen:
    • Identität (Ausweis/Reisepass),
    • Krankenversicherung,
    • bei Studierenden: Immatrikulationsbescheinigung.
  • Minderjährige benötigen die Einwilligung bzw. Unterschrift der Erziehungsberechtigten.

4. Vergütung und Mindestlohn

  • Grundsätzlich gilt der gesetzliche Mindestlohn.
  • Ausnahme: Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
  • Tarifverträge können höhere Mindestlöhne vorgeben.

5. Versicherung

  • Ferienjobs sind im Rahmen der üblichen Jahresmeldung vom Arbeitgeber an die Unfallversicherung zu melden.
  • Zusätzlich müssen Ferienjobber über das DEÜV-Verfahren angemeldet werden.

6. Anmeldung und Pflichten des Arbeitgebers

  • Meldung bei der Minijob-Zentrale (bei Minijobs und für kurzfristige Beschäftigung).
  • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft.
  • In einigen Branchen gilt eine Sofortmeldepflicht (z.?B. Bau, Gebäudereinigung).
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