Schauen wir uns einmal detailliert die steuerlichen Pflichten an, die Selbstständige bei der Gewinnversteuerung je nach Rechtsform beachten müssen. Einzelunternehmer und Freiberufler unterliegen der Einkommensteuer auf ihren Gewinn, wobei sie unter bestimmten Voraussetzungen zwischen Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) und doppelter Buchführung wählen können. Kapitalgesellschaften wie GmbHs zahlen hingegen Körperschaft und Gewerbesteuer auf den Unternehmensgewinn. Es wird erklärt, wie unterschiedliche Abrechnungsverfahren funktionieren und welche Rolle diese jeweils spielen. Zudem wird auf steuerliche Besonderheiten bei Personengesellschaften hingewiesen, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Abschließend behandelt der Artikel eine steuerliche Möglichkeit bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die hinlänglich nur bei Kapitalgesellschaften bekannt ist, nämlich den Thesaurierungssteuersatz.
Gewinne versteuern: Was Sie je nach Rechtsform wissen müssen
4. November 2024