Gewinne versteuern: Was Sie je nach Rechtsform wissen müssen

Schauen wir uns einmal detailliert die steuerlichen Pflichten an, die Selbstständige bei der Gewinnversteuerung je nach Rechtsform beachten müssen. Einzelunternehmer und Freiberufler unterliegen der Einkommensteuer auf ihren Gewinn, wobei sie unter bestimmten Voraussetzungen zwischen Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) und doppelter Buchführung wählen können. Kapitalgesellschaften wie GmbHs zahlen hingegen Körperschaft und Gewerbesteuer auf den Unternehmensgewinn. Es wird erklärt, wie unterschiedliche Abrechnungsverfahren funktionieren und welche Rolle diese jeweils spielen. Zudem wird auf steuerliche Besonderheiten bei Personengesellschaften hingewiesen, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Abschließend behandelt der Artikel eine steuerliche Möglichkeit bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die hinlänglich nur bei Kapitalgesellschaften bekannt ist, nämlich den Thesaurierungssteuersatz.

Mehr Informationen



Telefon 0731 1425-6376
beratung@hwk-ulm.de

Hallo, Ich bin HWKI, Ihr digitaler Assistant.
Wie kann ich Ihnen helfen?
HWKI (Beta)
Ihr digitaler Assistent
Der virtuelle/Digitaler Assistent „HWKI“ der Handwerkskammer basiert auf generativer künstlicher Intelligenz. Trotz sorgfältiger Entwicklung, Schulung und regelmäßiger Überprüfung der Inhalte kann nicht gewährleistet werden, dass die bereitgestellten Informationen vollständig, korrekt oder aktuell sind. Die ausgegebenen Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Beratung oder Empfehlung dar.
Insbesondere bei rechtlichen, steuerlichen, finanziellen, förderrechtlichen oder technischen Fragestellungen ersetzt der „HWKI“ keine individuelle Beratung durch die zuständigen Fachabteilungen der Handwerkskammer Ulm oder durch externe qualifizierte Fachpersonen. Eine Haftung für Schäden materieller oder immaterieller Art, die aus der Nutzung oder dem Vertrauen auf die bereitgestellten Inhalte entstehen, ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Hinweise auf mögliche Fehler oder Unklarheiten nehmen wir dankend entgegen und nutzen diese zur kontinuierlichen Weiterentwicklung des „HWKI“. Auch positives Feedback ist jederzeit willkommen.