
Internationale Fachkräfte und Auszubildende für Ihren Handwerksbetrieb
Sie suchen neue Mitarbeitende für Ihren Betrieb und möchten das Potenzial von Fachkräften und Auszubildenden aus dem Ausland nutzen? Nutzen Sie unsere Beratung und die folgenden Informationsangebote, um passende Fachkräfte zu finden und die notwendigen Schritte erfolgreich umzusetzen.
Wir unterstützen Sie bei:
- Der Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland
- Der Gewinnung von Auszubildenden aus dem Ausland (Link zur Seite „Internationale Auszubildende“)
- Fragen zu Visa, Einreise, Anerkennung von Berufsabschlüssen und weiteren Formalitäten
- Der erfolgreichen Integration neuer Mitarbeitender in Ihren Betrieb
- Der Einschätzung von Bewerbungen aus dem Ausland
- Der Auswahl seriöser Rekrutierungspartner und einer fairen, ethischen Anwerbung von Fachkräften und Auszubildenden aus dem Ausland
- Bereitstellung von seriösen Kooperationspartnern, die Sie bei der Suche nach geeigneten Mitarbeitenden aus dem Ausland unterstützen
Sie haben Fragen zu einer Beschäftigung von Auszubildenden aus dem Ausland? Alle Informationen erhalten Sie hier.
Ihre Ansprechpartner
Mit unseren geprüften Vermittlungspartnern internationale Fachkräfte und Auszubildende gewinnen:
Beschäftigungsbrücken der Handwerkskammer Ulm
Sie möchten Auszubildende und Fachkräfte aus dem Ausland gewinnen, möchten dabei aber auf verlässliche und seriöse Partner setzen?
Wir arbeiten mit ausgewählten Kooperationspartnern zusammen, die Handwerksbetriebe bei der Rekrutierung internationaler Auszubildender unterstützen. So erhalten Sie Unterstützung entlang des gesamten Prozesses – von der Bewerberauswahl über die Einreise bis hin zur Integration im Betrieb. Gleichzeitig minimieren Sie das Risiko, auf unseriöse Anbieter oder intransparente Vermittlungsangebote zu stoßen.
Sie suchen einen Auszubildenden oder eine Fachkraft aus dem Ausland? Teilen Sie uns Ihren Bedarf über das Kontaktformular mit.
Wir unterstützen Sie bei der Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten und vermitteln den Kontakt zu unseren erfahrenen und seriösen Kooperationspartnern.
Auszubildende aus Madagaskar
Unsere Kooperationspartnerin verfügt über langjährige Erfahrung in der Vermittlung internationaler Auszubildender und arbeitet eng mit einer anerkannten Sprachschule vor Ort zusammen. Die Bewerberinnen und Bewerber werden sorgfältig ausgewählt, verfügen bereits über gute Deutschkenntnisse und werden intensiv auf ihre Ausbildung in Deutschland vorbereitet. Durch die persönliche Begleitung von Betrieben und Auszubildenden während des gesamten Prozesses profitieren Sie von einem verlässlichen und bewährten Vermittlungsmodell mit zahlreichen erfolgreichen Vermittlungen.
- Herzensprojekt mit vielen persönlichen Kontakten
- Langjährige Erfahrung und zahlreiche erfolgreiche Vermittlungen
- Sorgfältige Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber
- Gute Deutschkenntnisse bereits vor der Einreise (B1 oder B2)
- Persönliche Betreuung vor Ort und in Deutschland
- Unterstützung während des gesamten Prozesses von der Auswahl bis zur Integration im Betrieb
- Effiziente Abläufe im Visa-Prozess ermöglichen eine Einreise innerhalb von 3 Monaten nach dem ersten virtuellen Kennenlernen.
- Ethische Rekrutierung: Auszubildende bezahlen nichts für die Vermittlung in eine Ausbildung.
- Im Einzelfall Unterstützung bei Wohnungssuche für den Betrieb
So erhalten Sie qualifizierte und motivierte Auszubildende sowie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite.
- Übernahme der Flugkosten nach Deutschland für Auszubildenden
- Stellen von günstigem Wohnraum inkl. Grundausstattung
- Ausbildungsgehalt von mindestens 1.090 Euro im 1. Lehrjahr (Stand: August 2026)
- Verwaltungsentgelt für das beschleunigte Fachkräfteverfahren: 411€
- Bereitstellen der erforderlichen Visumsdokumente für den Auszubildenden
- Erstberatungsgespräch mit der Handwerkskammer Ulm, dem Kooperationspartner sowie Online-Kennenlernen mit dem potentiellen Auszubildenden.

Auszubildende und Fachkräfte aus Ruanda
Unser erfahrener Kooperationspartner setzt auf persönliche Auswahl statt anonymer Vermittlung. Die Bewerberinnen und Bewerber werden individuell betreut, sprachlich intensiv vorbereitet und gezielt an passende Betriebe vermittelt. Dank der engen Begleitung vor, während und nach der Einreise profitieren Handwerksbetriebe von einem verlässlichen und transparenten Vermittlungsprozess.
- Bereits mehrere Jahre Kooperationspartner der Handwerkskammer Ulm mit erfolgreichen Vermittlungen (Auszubildende und Fachkräfte)
- Persönlich ausgewählte und passende Bewerberinnen und Bewerber
- Sehr gute Deutschkenntnisse bereits vor der Einreise (B1 oder B2)
- Unterstützung während des gesamten Vermittlungs- und Einreiseprozesses
- Feste Ansprechpartner für Betrieb und Auszubildende
- Langfristige Begleitung auch nach Ausbildungsbeginn
- Ethische Rekrutierung: Auszubildende bezahlen nichts für die Vermittlung in eine Ausbildung. -Unterstützung bei Wohnungssuche für den Betrieb.
Auszubildende
- Übernahme der Flugkosten nach Deutschland für Auszubildenden
- Stellen von günstigem Wohnraum inkl. Grundausstattung
- Ausbildungsgehalt von mindestens 1.090 Euro im 1. Lehrjahr (Stand: August 2026)
- Verwaltungsentgelt für das beschleunigte Fachkräfteverfahren: 411€
- Bereitstellen der erforderlichen Visumsdokumente für den Auszubildenden
- Erstberatungsgespräch mit der Handwerkskammer Ulm, dem Kooperationspartner sowie Online- Kennenlernen mit dem potentiellen Auszubildenden.
Fachkräfte
- Für die Beschäftigung von Fachkräften aus Drittstaaten sind in der Regel ein konkretes Stellenangebot, ein gültiger Aufenthaltstitel sowie die erforderlichen Qualifikationsnachweise notwendig. Je nach Einzelfall müssen außerdem Fragen zur Anerkennung von Berufsabschlüssen, zum Visum und zur Einreise geklärt werden.
- Wir und unser Kooperationspartner unterstützen Sie dabei und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Auszubildende aus Guatemala
Persönliche Auswahl, praktische Vorerfahrungen der Bewerberinnen und Bewerber sowie eine enge Begleitung während des gesamten Prozesses zeichnen diesen Vermittlungspartner aus. Die langjährige Erfahrung mit internationalen Auszubildenden und zahlreiche erfolgreiche Vermittlungen schaffen Sicherheit für Betriebe und Auszubildende gleichermaßen. Der Kooperationspartner hat selbst einen Handwerksbetrieb und kennt sich mit der Praxis im Handwerk bestens aus.
- Sorgfältige und persönliche Auswahl passender Bewerberinnen und Bewerber
- Praktische Berufserfahrung vieler Kandidatinnen und Kandidaten bereits vor Ausbildungsbeginn
- Hohe Praxiskompetenz durch eigene Erfahrung als Ausbildungsbetrieb
- Persönliche Begleitung vor, während und nach der Einreise
- Langjährige Erfahrung in der internationalen Nachwuchsgewinnung
- Erfolgreiche Vermittlungen und positive Ausbildungserfahrungen in deutschen Betrieben
- Zuverlässige Unterstützung für Betriebe während des gesamten Prozesses
- Unterstützung bei Wohnungssuche für den Betrieb
Auszubildende
- Übernahme der Flugkosten nach Deutschland für Auszubildenden
- Stellen von günstigem Wohnraum inkl. Grundausstattung
- Ausbildungsgehalt von mindestens 1.090 Euro im 1. Lehrjahr (Stand: August 2026)
- Verwaltungsentgelt für das beschleunigte Fachkräfteverfahren: 411€
- Bereitstellen der erforderlichen Visumsdokumente für den Auszubildenden
- Erstberatungsgespräch mit der Handwerkskammer Ulm, dem Kooperationspartner sowie Online- Kennenlernen mit dem potentiellen Auszubildenden.
- Fester Ansprechpartner im Betrieb, auch Ausbilder oder Mentor. Ausbilder und idealerweise ein Mentor
- Bereitschaft zur persönlichen Begleitung insbesondere in der Anfangszeit
Auszubildende aus Indien
Der Kooperationspartner begleitet Handwerksbetriebe bei der Gewinnung internationaler Auszubildender und unterstützt sowohl Betriebe als auch Auszubildende von der Auswahl bis zur Integration. Persönliche Betreuung, feste Ansprechpartner und langjährige Erfahrung sorgen für einen transparenten und erfolgreichen Vermittlungsprozess.
- Persönlicher Kontakt zu allen Auszubildenden
- Individuelle Betreuung statt Massenvermittlung
- Direkte und transparente Kommunikation
- Feste Ansprechpartner für Betrieb und Auszubildende
- Rund 150 vermittelte Auszubildende in den letzten drei Jahren
- Hohe Verlässlichkeit und nachhaltige Integration
- Sprachniveau B1/ B2 Bei Auszubildenden
- Übernahme der Flugkosten nach Deutschland für Auszubildenden
- Stellen von günstigem Wohnraum inkl. Grundausstattung
- Ausbildungsgehalt von mindestens 1.090 Euro im 1. Lehrjahr (Stand: August 2026)
- Verwaltungsentgelt für die Erteilung des Visums
- Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit und Kommunikation mit dem Kooperationspartner
- Bereitstellen der erforderlichen Visumsdokumente für den Auszubildenden
- Erstberatungsgespräch mit der Handwerkskammer Ulm, dem Kooperationspartner sowie Online-Kennenlernen mit dem potentiellen Auszubildenden.
Auszubildende aus Nepal
Dieser Kooperationspartner begleitet Handwerksbetriebe bei der Gewinnung motivierter Auszubildender aus Nepal. Die Bewerberinnen und Bewerber durchlaufen ein umfassendes Vorbereitungsprogramm mit Sprachkursen bis zum Niveau B2 sowie interkulturellen und berufsvorbereitenden Trainings. Betriebe profitieren von einer sorgfältigen Vorauswahl, persönlicher Begleitung während des gesamten Prozesses und einer langfristigen Unterstützung bei der Integration der Auszubildenden in Deutschland.
- Sorgfältige Auswahl und intensive Vorbereitung der Auszubildenden
- Deutschniveau B2 bereits vor Ausbildungsbeginn
- Interkulturelle und berufsvorbereitende Trainings
- Persönliche Begleitung von der Auswahl bis zum Ausbildungsabschluss
- Unterstützung bei Visum, Integration und Verwaltungsfragen
- Aufbau sozialer Netzwerke für die Auszubildenden vor Ort
- Feste Ansprechpartner für Betriebe und Auszubildende
- Langfristige Betreuung durch Mentoren- und Coachingprogramm
- Ethische Rekrutierung: Auszubildende bezahlen nichts für die Vermittlung in eine Ausbildung.
- Stellen von günstigem Wohnraum inkl. Grundausstattung
- Ausbildungsgehalt von mindestens 1.090 Euro im 1. Lehrjahr (Stand: August 2026)
- Verwaltungsentgelt für die Erteilung des Visums
- Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit und Kommunikation mit dem Kooperationspartner
- Bereitstellen der erforderlichen Visumsdokumente für den Auszubildenden
- Erstberatungsgespräch mit der Handwerkskammer Ulm, dem Kooperationspartner sowie Online-Kennenlernen mit dem potentiellen Auszubildenden.
Allgemeine Voraussetzungen
Vor der Einwanderung sind drei zentrale Fragen zu klären:
- Ist eine Anerkennung der ausländischen Qualifikation erforderlich?
- Ist ein Visum für die Einreise erforderlich?
- Ist eine Erlaubnis für den späteren Aufenthalt in Deutschland erforderlich?
Entscheidend bei diesen Fragen ist die Nationalität der Bewerberinnen und Bewerber und nicht der Wohnort.
Mit der Grafik, die Sie hier downloaden können, können Sie prüfen, ob und welche Deutschkenntnisse Sie vorweisen müssen, um einen bestimmten Aufenthaltstitel zu erhalten.
(Quelle: make-it-in-germany.com)
Sollte die Herkunft der Fachkraft, welche Sie in Ihren Betrieb einstellen wollen, außerhalb des EU-/ EFTA- Raums liegen, muss die Fachkraft einen gültigen Aufenthaltstitel vorweisen können. Ansonsten ist eine Beschäftigung nicht möglich. Ihre Pflicht als Arbeitgebender ist es diesen Aufenthaltstitel zu prüfen und in Kopie aufzubewahren.
Sollte das Beschäftigungsverhältnis vorzeitig beendet werden, so müssen Arbeitgebende die zuständige Ausländerbehörde innerhalb von vier Wochen kontaktieren.
Einreise und Visum
Ausländische Fachkräfte lassen sich mit wenigen Ausnahmen in drei Herkunftskategorien einteilen:
- Ausländische Fachkräfte aus EU-/EFTA-Staaten
- Ausländische Fachkräfte aus Drittstaaten mit visumbefreiter Einreise
- Ausländische Fachkräfte aus allen weiteren Drittstaaten
Bürgerinnen und Bürger aus EU-Mitgliedstaaten und sog. EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) dürfen in Deutschland gemäß dem sogenannten Freizügigkeitsrecht ohne Einschränkung eine Beschäftigung aufnehmen. Sie sind inländischen Arbeitnehmenden gleichgestellt.
Visumsbefreite Drittstaaten
Menschen aus Nicht-EU-Staaten und nicht EFTA-Staaten, den sogenannten Drittstaaten, brauchen generell für die Einreise und die Arbeitsaufnahme in Deutschland ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis.
Eine Ausnahme gilt für Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und den Vereinigten Staaten von Amerika. Diese können ohne Visum nach Deutschland einreisen und die Aufenthaltserlaubnis vor Ort in Deutschland beantragen.
Visum
Menschen aus Nicht-EU-Staaten und nicht EFTA-Staaten, den sogenannten Drittstaaten, brauchen generell für die Einreise und die Arbeitsaufnahme in Deutschland ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis. Dies ist bei der zuständigen deutschen Botschaft bzw. dem zuständigen Konsulat zu beantragen. Voraussetzung für die Erteilung eines Visums sind:
- Anerkennung der Qualifikation in Deutschland.
- Konkretes Jobangebot eines Arbeitgebers in Deutschland, das mithilfe der anerkannten Qualifikation ausgeübt werden kann. Eine Beschäftigung in verwandten Berufen ist also möglich.
Das Visum für Fachkräfte mit Berufsausbildung regelt der §18a AufenthG
Das Visum zur Einreise ist immer zweckgebunden. Bei der Visumantragstellung muss der richtige beabsichtigte Aufenthaltszweck angegeben werden. Die Einreise zu touristischen Zwecken (Schengen-Visum) berechtigt grundsätzlich nicht zur Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland und schließt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung aus.
Ihre Pflichten als Arbeitgeber
- Überprüfung, ob die ausländische Fachkraft einen aktuell gültigen Aufenthaltstitel besitzt, welcher ihr erlaubt, in Deutschland erwerbstätig zu sein.
- Aufbewahrung einer Kopie des aktuell gültigen Aufenthaltstitels der ausländischen Fachkraft in elektronischer Form oder Papierform.
- Mitteilung an die zuständige Ausländerbehörde im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Beschäftigung innerhalb von vier Wochen.
Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA)
Der Zugang von ausländischen Fachkräften aus Drittstaaten zum deutschen Arbeitsmarkt setzt in den meisten Fällen eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) voraus.
Die Beschäftigung einer ausländischen Fachkraft setzt voraus, dass sie oder er einen Aufenthaltstitel zur Arbeitsaufnahme besitzt. Für diesen Aufenthaltstitel ist in der Regel nach § 39 AufenthG die Zustimmung zur Beschäftigung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) nötig. Die Zustimmung der BA wird grundsätzlich von der Auslandsvertretung bzw. der Ausländerbehörde in einem elektronischen, rein behördeninternen Verfahren eingeholt. Sie müssen nichts veranlassen.
Die Zustimmung durch die BA ist grundsätzlich sowohl bei der Anstellung einer Fachkraft, die neu zur Arbeitsaufnahme zuwandert, als auch bei ausländischen Fachkräften, die bereits erlaubt in Deutschland leben, erforderlich.
Für die Zustimmung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Ein konkretes Arbeitsplatzangebot liegt vor: Als Nachweis wird üblicherweise der Arbeitsvertrag akzeptiert.
- Die Arbeitsbedingungen sind mit denen inländischer Beschäftigter vergleichbar. Die Prüfung erfolgt auf Basis des von der Arbeitgeberin bzw. vom Arbeitgeber vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulars „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“.
- Die berufliche Qualifikation der ausländischen Fachkraft muss diese zur Ausübung der Beschäftigung befähigen; im Fall der Blauen Karte EU muss die Beschäftigung im Verhältnis zur Qualifikation angemessen sein.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren
Wie ist der Ablauf des beschleunigten Fachkräfteverfahrens?
Ihr zentraler Ansprechpartner für das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist die zuständige Ausländerbehörde.
Seit dem 1. April 2025 unterstützt die Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF), Unternehmen beim beschleunigten Fachkräfteverfahren. Die LZF übernimmt die Verfahrensführung, prüft ausländer- und anerkennungsrechtliche Voraussetzungen, kommuniziert mit den relevanten Stellen und holt die notwendige Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein. So erhalten Sie schnell eine Vorabzustimmung, mit der die Fachkraft ein Visum beantragen kann. Das Verfahren soll dadurch für Sie als Arbeitgeber schneller und unkomplizierter werden, da die LZF viel operativen Aufwand übernimmt. Mehr Informationen zur LZF finden Sie unter https://www.landesagentur-zuwanderung-bw.de/.
Eine Übersicht über das beschleunigte Fachkräfteverfahren finden Sie hier als Grafik zum Download.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren im Zuge des Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist auch bei Auszubildenden anwendbar. Mehr Informationen zu internationalen Auszubildenden finden Sie hier.
Arbeitgeber können mit einer Vollmacht der Fachkraft bei der Ausländerbehörde das beschleunigte Fachkräfteverfahren (§81a AufenthG) starten.
Es ist auch bei Auszubildenden aus Drittstaaten anwendbar
Wichtigste Schritte:
Vereinbarung zwischen Unternehmen und Ausländerbehörde regelt Zuständigkeiten, Abläufe und Fristen.
Die Ausländerbehörde unterstützt bei der Anerkennung der Qualifikation, holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein und prüft die ausländerrechtlichen Voraussetzungen.
Nach Erfüllung aller Bedingungen erhält der Arbeitgeber eine Vorabzustimmung, die an die Fachkraft weitergegeben wird. Damit beantragt die Fachkraft das Visum bei der Auslandsvertretung – Termin meist innerhalb von drei Wochen.
Das Verfahren umfasst auch Ehepartner und minderjährige Kinder, sofern sie für den Familiennachzug berechtigt sind.
Gebühren: 411 € (Ausländerbehörde), 75 € (Visum) plus Anerkennungsgebühren.
Mehr Informationen finden Sie hier. Für weitere Informationen empfehlen wir zudem folgendes Erklärvideo:
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Mehr Informationen finden Sie in der in der Broschüre „Fragen und Antworten zum beschleunigten Fachkräfteverfahren“
Um in Deutschland arbeiten zu können, muss die potenzielle Fachkraft folgende Schritte unternehmen:
- Anerkennung ausländischer Qualifikationen: Eine Fachkraft gilt als solche, wenn sie entweder eine qualifizierte Berufsausbildung im Inland absolviert hat, für die in der Regel eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist, oder im Ausland eine Berufsqualifikation erworben hat, die mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung gleichwertig ist. Zudem sind HochschulabsolventInnen, die einen Hochschulabschluss, der mit einem Hochschulabschluss in Deutschland vergleichbar ist Fachkräfte. Informationen zur Anerkennung finden Sie hier.
Über diese Checkliste können Sie überprüfen, ob alle notwendigen Unterlagen zur Berufsanerkennung vorliegen. Weitere Informationen finden Sie im folgenden Erklärvideo: - Sprachkenntnisse: Insbesondere für die Einreise zur Suche eines Ausbildungsplatzes oder zur Suche eines Arbeitsplatzes als Fachkraft mit Berufsausbildung, aber auch für den Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen sind Sprachkenntnisse erforderlich.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Anforderungen an das Sprachniveau. - Visum / Aufenthalt: Befindet sich der/die potenzielle ArbeitnehmerIn noch in seinem/ihren Heimatland, so sind für die Erteilung des notwendigen Visums die deutschen Auslandsvertretungen zuständig. Sollte sie bereits in Deutschland leben, müssen bei Fragen zu Aufenthalt und Visum die lokalen Ausländerbehörden kontaktiert werden. Hierbei ist zu beachten, dass Staatsangehörige der EU-Staaten nach EU-Freizügigkeitsgesetz kein Visum oder Aufenthaltstitel benötigen, sowie dass Staatsangehörige Australiens, Israels, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika kein Visum zur Einreise benötigen. Letztgenannten können den erforderlichen Aufenthaltstitel zur Arbeitsaufnahme nach Einreise bei der Ausländerbehörde in Deutschland einholen. Nur Staatsangehörige sogenannter Drittstaaten benötigen grundsätzlich ein Visum zur Einreise und müssen dieses nach der Einreise in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln.
- 411 € müssen bei Antragstellung in Deutschland bezahlt werden. Hierbei ist die Fachkraft als Gebührenschuldner zu sehen. Allerdings kann auch der Arbeitgebende die gesamten Kosten des Verfahrens allein tragen.
- 75 € muss die antragsstellende Person bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung bezahlen
- Kosten für das Anerkennungsverfahren: Der Gebührenrahmen liegt zwischen 100 und 600 Euro
Auch die Einreise von Familienangehörigen der Fachkraft ist über das beschleunigte Fachkräfteverfahren möglich. Der Familiennachzug beschränkt sich allerdings auf –
- Ehegatten oder eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner und
- minderjährige, ledige Kinder
Die Bearbeitungsgebühr des beschleunigten Fachkräfteverfahrens beinhaltet den Familiennachzug – es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Downloads
Westbalkanregelung
Mit der Westbalkanregelung können Sie Arbeitskräfte aus folgenden Ländern einstellen:
Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien.
Das sollten Sie wissen:
- Gilt für alle Arten von Beschäftigung – im Individualfall auch für Helfertätigkeiten
- Keine Anerkennung des Berufsabschlusses nötig, wenn der Beruf nicht reglementiert ist
- Bis zu 50.000 Zustimmungen pro Jahr durch die Bundesagentur für Arbeit
- Die Regelung ist dauerhaft gültig (nicht mehr befristet)
- Vorabzustimmung kann online vom Arbeitgeber beantragt werden. Vorteil:
Sobald die Zustimmung vorliegt, kann die ausländische Arbeitskraft mit diesem Nachweis schneller und gezielter ein Visum bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen. Das verkürzt das Verfahren deutlich.
Was ist die Vorabzustimmung?
Mit der Vorabzustimmung prüft die Bundesagentur für Arbeit, ob eine geplante Beschäftigung in Deutschland zulässig ist. Dabei wird vor allem geschaut, ob die Arbeitsbedingungen vergleichbar mit denen deutscher Beschäftigter sind (z.?B. Lohn, Arbeitszeit, Urlaub), ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt und ob alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Für die Arbeitskraft:
- Staatsangehörigkeit von Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro oder Serbien
- Keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in den letzten 24 Monaten
- Bei Personen über 45 Jahren:
–Entweder: Bruttojahresgehalt von mindestens 49.830?€ (Stand 2024)
–Oder: Nachweis über eine ausreichende Altersvorsorge
Für den Arbeitgebenden:
- Die Arbeitskraft muss unter den gleichen Bedingungen beschäftigt werden wie vergleichbare deutsche Mitarbeitende (z.?B. Lohn, Urlaub, Arbeitszeit)
- Verbindliches Arbeitsplatzangebot oder Arbeitsvertrag vorlegen
- Das Arbeitsentgelt muss den Lebensunterhalt der Arbeitskraft sichern (lt. Visabestimmungen)
Berufsanerkennung im Handwerk
Fachkräfte aus dem Ausland müssen ihren Berufs- oder Studienabschluss anerkennen lassen, um in Deutschland arbeiten zu können. Zuständig für Handwerksberufe ist die Handwerkskammer.
Alle Infos zur Berufsanerkennung, Qualifikationsanalyse und den Ansprechpersonen finden Sie hier
Neue Mitarbeiter gut aufnehmen – Integration leicht gemacht
Wie gelingt neuen Fachkräften aus dem Ausland ein guter Start in Ihrem Betrieb? Welche Herausforderungen können auftreten? Und welche Unterstützung gibt es?
- Willkommensmappe nutzen: Die Willkommensmappe von make-it-in-germany.de fasst wichtige Infos für die ersten Wochen im Betrieb und in Deutschland kompakt zusammen. Sie können die Mappe einfach herunterladen und mit betriebsspezifischen Infos ergänzen.
- Sprachpatenschaft und Mentoring: Benennen Sie feste Ansprechpersonen im Betrieb, die neue Mitarbeitende unterstützen – auch bei persönlichen Fragen oder Problemen.
- Integrationskurse fördern: Diese Kurse vermitteln Deutschkenntnisse und wichtige Kenntnisse zum Leben in Deutschland. Sie werden von lokalen Sprachschulen angeboten und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert. Weitere Informationen finden Sie hier.
- Teamworkshops durchführen: Fördern Sie das Verständnis und den Zusammenhalt im Team durch Workshops. Die Personalberatung der Handwerkskammer Ulm unterstützt Sie dabei gern.
Wo können neue Mitarbeitende Sprachkurse machen?
Gute Sprachkenntnisse sind wichtig für die tägliche Arbeit und Integration. Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie Fragen haben und Unterstützungsangebote zum weiteren Spracherwerb Ihrer Mitarbeitenden benötigen.
Aktuelles zu internationalen Fachkräften
Vorsicht bei der Auswahl von Vermittlungspartnern: Auszubildende und Fachkräfte aus dem Ausland
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Hilfreiche Informationen und Portale
- Checkliste Fachkräftegewinnung im Ausland
Schritt für Schritt zur erfolgreichen Rekrutierung internationaler Fachkräfte. - EURES – Das europäische Jobportal
Veröffentlichen Sie Stellenangebote und erreichen Sie Bewerberinnen und Bewerber aus ganz Europa.
- Make-it-in-germany
Das offizielle Portal und Wissensdatenbank rund um das Thema Fachkräfte und Auszubildende aus dem Ausland.
– Hilfreiche Dokumente und Checklisten
– Stellenbörse, um Arbeitnehmer aus dem Ausland zu erreichen
– Hilfreiche Erklärungen rund um das Thema - UBA-connect
Finden und qualifizieren Sie Fachkräfte mit ausländischen Berufsabschlüssen im Rahmen einer Anpassungsqualifizierung.
- Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
Informationen, Unterstützung und Vermittlungsangebote rund um die internationale Fachkräftegewinnung.
Kontaktanfrage
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