Seit November 2024 bietet die KfW in Kooperation mit den Deutschen Bürgschaftsbanken den ERP-Förderkredit für Gründung, Nachfolge und junge Unternehmen (Programmnummer: KfW 077) an. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit stellt die KfW seit dem 12. Dezember 2024 Refinanzierungsdarlehen unter voller Primärhaftung des jeweiligen Durchleitungsinstituts bereit. Die Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslandes übernimmt dabei das vollständige Kreditausfallrisiko durch eine 100-prozentige Garantie.
Die wichtigsten Eckdaten des Programms: Der ERP-FGN unterstützt Investitionen, Unternehmensübernahmen und Betriebsmittelfinanzierungen. Es können bis zu 35 Prozent eines Vorhabens mit einer maximalen Kreditsumme von 500.000 Euro finanziert werden. Eine Besicherung des Kredits ist für die Antragstellerinnen und Antragsteller, dank der 100%igen Garantieübernahme der jeweiligen Bürgschaftsbank, nicht erforderlich.
Der neue ERP-Förderkredit (ERP: European Recovery Programme) hebt sich von anderen KfW-Förderprodukten ab, da er die beteiligte Hausbank von einem Teil des Risikos entlastet. Diese bleibt jedoch weiterhin für die Abwicklung der Kreditvergabe zuständig. Sie prüft die Bonität des Antragstellers und erteilt im besten Fall die Zusage für das angefragte Darlehen. Dank der Mittel aus dem ERP-Sondervermögen und der Garantieübernahme durch die Bürgschaftsbanken sowie dem Bund, profitieren die Antragstellenden von besonders niedrigen Zinsen. Zudem ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen und Absicherungsinstrumenten der Bürgschaftsbanken möglich.
Der ERP-Förderkredit für Gründung und Nachfolge richtet sich sowohl an Existenzgründer und Betriebsnachfolger als auch an junge Betriebe, die seit weniger als fünf Jahren am Markt sind. Damit werden auch Maßnahmen zur Festigung von neu gegründeten Unternehmen finanziell unterstützt. In allen Fällen müssen die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllt sein.
Es stehen zwei Laufzeitoptionen zur Auswahl:
- Laufzeit von 10 Jahren (zwei tilgungsfreie Jahre, Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit)
- Laufzeit von 15 Jahren (fünf tilgungsfreie Jahre, Zinsbindung für die ersten 10 Jahre)
- Bei vorzeitiger Rückzahlung fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an
- Während der tilgungsfreien Jahre werden nur die Kreditzinsen fällig, anschließend erfolgt die Rückzahlung des Darlehens in vierteljährlichen Raten.
- Der genaue Zinssatz wird am Tag der Zusage festgelegt und richtet sich nach dem aktuellen Kapitalmarkt. Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss Teil der Geschäftsführung sein bzw. werden.
Einfache Antragstellung und klare Zuständigkeiten: Die Beantragung des ERP-Förderkredits ist unkompliziert und transparent. Die Antragstellerinnen und Antragsteller reichen ihren Antrag zunächst bei ihrer Hausbank ein. Diese stellt über die zentrale Website www.kapital.ermoeglicher.de den Antrag auf Garantieübernahme bei der zuständigen Bürgschaftsbank. Nach der Übernahme der Garantie beantragt die Hausbank den Refinanzierungskredit bei der KfW, die den Antrag automatisch prüft und genehmigt.
Die zentrale Webseite https://kapital.ermoeglicher.de/de/ bietet auch detaillierte Informationen zum ERP-FGN für Antragstellerinnen und Antragsteller.