Ob freiwillig gesetzlich oder privat versichert – auch im Mutterschutz haben Sie Anspruch auf Unterstützung
Für freiwillig gesetzlich Versicherte:
Wenn Ihre Krankenversicherung Krankengeld zahlt, können Sie Mutterschaftsgeld erhalten. Achtung: Sie müssen sich aktiv für den Krankengeldanspruch entscheiden! Die genauen Tarife und näheren Bedingungen erhalten Sie bei Ihrer Krankenversicherung. In der Regel beträgt das Mutterschaftsgeld 70 % Ihres Bruttoeinkommens vor dem Mutterschutz.
Für privat Versicherte:
Sie erhalten kein Mutterschaftsgeld von der privaten Krankenversicherung, können aber eine Krankentagegeldversicherung abschließen, um im Mutterschutzzeitraum abgesichert zu sein. Die Höhe des Beitrags ist individuell und hängt von verschiedenen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand, gewünschte Karenzzeit etc. ab. Bitte beachten Sie auch, dass es eine Wartezeit bis zur ersten Auszahlung geben kann.
Tipp: Klären Sie alle Details rechtzeitig mit Ihrer Versicherung oder Krankenkasse!