Beschlossenes Strompreispaket guter erster Schritt – Handwerkskammer Ulm fordert aber Nachbesserungen für nicht-produzierende Gewerke
Die Handwerkskammer Ulm hatte in den letzten Wochen die Pläne für einen Industriestrompreis kritisiert und abgelehnt. Nun begrüßt sie die neue Richtung des von der Bundesregierung beschlossenen Strompreispakets. Damit wird der Strompreis für besonders energieintensive Unternehmen und Betriebe ab 2024 deutlich gesenkt. Auch viele Handwerksbetriebe wie beispielsweise Bäckereien, Metzgereien, Tischlereien oder Metallbaufirmen sind energieintensiv und werden dann entlastet. Es gibt aber auch einzelne Gewerke, die ebenfalls energieintensiv sind und trotzdem nicht berücksichtigt werden, da sie nicht zum produzierenden Gewerbe gehören – hierzu gehören etwa Textilreinigungen oder Betriebe des Kfz-Handwerks. Die Handwerkskammer erwartet, dass die Bundesregierung das Entlastungspaket hier noch einmal nachbessert, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
„Die Bundesregierung zeigt sich mit der Abkehr vom ursprünglich geplanten Industriestrompreis einsichtig. Das jetzt beschlossene Strompreispaket geht in die richtige Richtung und greift wichtige Forderungen des Handwerks auf, um auch unsere kleinen, aber energieintensiven Betriebe bei den Stromkosten zu entlasten und ihnen Planungssicherheit zu geben. Wir haben bereits vor Monaten gefordert, die Steuern auf den Strom zu reduzieren. Das sollte jetzt allerdings auch für alle energieintensiven Handwerksbetriebe gelten und nicht nur für das produzierende Gewerbe. Betroffene dienstleistende Betriebe wie Textilreiniger oder Kfz-Werkstätten dürfen nicht vergessen werden“, sagt Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm. Eine Entlastung sei für alle energieintensiven Betriebe vonnöten, um eine drohende Existenzgefährdung abzuwenden. So gehören etwa Textilreinigungen zu den energieintensivsten Gewerken im Handwerk. Ihr durchschnittlicher Energieanteil am Umsatz beträgt 10 bis 15 Prozent.
Das verabschiedete Strompreispaket besteht aus mehreren Teilen. Die Bundesregierung hat sich im Kern darauf geeinigt, dass die Stromsteuer in Deutschland auf das europäische Mindestmaß von 0,05 Cent pro Kilowattstunde gesenkt werden soll. Derzeit liegt sie bei rund zwei Cent pro Kilowattstunde. Die Absenkung der Stromsteuer soll für die Jahre 2024 und 2025 gesetzlich geregelt werden. Zudem greift der Regierungsentwurf den Vorschlag aus dem Handwerk auf, die Netzentgelte deutlich nach unten zu drücken. „Energie ist für alle wichtig, also muss an Schrauben gedreht werden, die alle absichern und begünstigen können und nicht nur einseitig an den dicken, großen Schrauben“, so Mehlich.
Anzahl Textilreinigungen und Kfz-Werkstätten im Ulmer Kammergebiet nach Landkreisen:
Alb-Donau-Kreis: 10 Textilreinigungen / 193 Kfz-Werkstätten
Landkreis Biberach: 10 Textilreinigungen / 187 Kfz-Werkstätten
Bodenseekreis: 19 Textilreinigungen / 170 Kfz-Werkstätten
Landkreis Heidenheim: 6 Textilreinigungen / 121 Kfz-Werkstätten
Ostalbkreis: 7 Textilreinigungen / 269 Kfz-Werkstätten
Landkreis Ravensburg: 20 Textilreinigungen / 258 Kfz-Werkstätten
Stadtgebiet Ulm: 10 Textilreinigungen / 69 Kfz-Werkstätten