Arbeitserfassung

Handwerkskammer

01 2026

22. Januar 2026Arbeitszeiterfassung im Handwerk – Aktuelle Rechtslage und geplante Gesetzesänderungen

Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen. Die Pflicht zur Aufzeichnung kann vom Arbeitgeber an die Arbeitnehmer selbst oder an Dritte delegiert werden.

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