Arbeitszeit

Handwerkskammer

06 2025

Wann ist Fahrtzeit bezahlte Arbeitszeit?

Eine andauernde Diskussion mit klaren Grundsätzen: Fahrtzeit zählt dann zur bezahlten Arbeitszeit, wenn sie im Interesse des Arbeitgebers erfolgt und nicht nur der Weg zur festen Arbeitsstätte ist. Der europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass Fahrtzeiten zwischen dem Wohnort und dem ersten und letzten Kunden eines Arbeitstages als Arbeitszeit gelten, wenn der Arbeitnehmer keinen festen oder gewöhnlichen Arbeitsort hat, sondern die Tätigkeit typischerweise an wechselnden Einsatzorten erbringt...

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