Bedenkenanmeldung schriftlich

Handwerkskammer

11 2025

Bedenkenanmeldung besser schriftlich!

Dieser Ansicht ist jedenfalls das OLG Düsseldorf (Urteil vom 12. Dezember 2024, Az. 5 U 103/23). Im entschiedenen Fall war ein Generalunternehmer (GU) mit der Errichtung eines Bürogebäudes beauftragt, bei dem die Vergabe? und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) wirksam vereinbart war. Die Dachkonstruktion erwies sich später als mangelhaft...

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