Fehlgeburt

Handwerkskammer

06 2025

Erweiterter Mutterschutz bei Fehlgeburten

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) wurde zum 1. Juni 2025 geändert, um erweiterte Schutzfristen bei Fehlgeburten einzuführen. Frauen haben nun Anspruch auf Mutterschutz, wenn sie eine Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erleiden, wobei die Dauer der Schutzfrist gestaffelt ist und sich nach dem Fortschritt der Schwangerschaft richtet...

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