Verfall von Urlaub

Handwerkskammer

11 2025

12. November 2025Verfall von Urlaub – Hinweispflicht des Arbeitgebers

Grundsätzlich muss Urlaub in dem Kalenderjahr genommen werden, in dem er entsteht. Wird der Urlaub nicht genommen, verfällt der Anspruch am 31.12. eines Jahres, wenn keine Gründe für eine Übertragung des Urlaubs in das Folgejahr vorliegen...

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