Die Abschaffung des Solidaritätszuschlages nach nunmehr 30 Jahren ist ein richtiger und wichtiger Schritt zur Entlastung eines Teiles unserer Handwerksbetriebe. Dennoch bleiben durch die geplante Teilabschaffung viele Betriebe weiterhin unberücksichtigt. Das betrifft vor allem ertragsstarke Einzelunternehmen und Mitunternehmer von Personengesellschaften. Diese Zwei-Klassen-Abschaffung des Solidaritätszuschlages empfinden viele Handwerkerinnen und Handwerker als ungerecht. Denn, warum bestrafen wir damit die Leistungsträger unseres Mittelstandes? Gerade sie sind es doch, die mit ihrem unternehmerischen Handeln für Arbeits- und Ausbildungsplätze sorgen und damit die Wirtschaftskraft und die Zukunft unseres Landes erhalten. Statt einer dauerhaften Teilabschaffung wünschen wir uns eine generelle Abschaffung des Solidaritätszuschlages mit einem festgesetztem Enddatum oder aber wenigstens einen gestreckten Abbau bis 2023.
Abschaffung des Solidaritätszuschlages ist ein richtiger Schritt zur Entlastung der Handwerksbetriebe
22. August 2019