Geänderte Informationspflicht zur OS-Plattform

Die EU stellt ihre Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) zum 20. Juli 2025 ein, da sie kaum genutzt wurde. Die Plattform wurde ursprünglich eingerichtet, um Streitigkeiten außergerichtlich zu lösen. Seit dem 20. März 2024 können keine neuen Beschwerden mehr eingereicht werden. Auch die entsprechende EU-Verordnung (ODR-Verordnung Nr. 524/2013) wird zum 20. Juli 2025 aufgehoben. Damit entfällt die Pflicht, im Impressum, in den AGB oder EMailSignaturen auf diese Plattform zu verlinken. Unternehmen, die solche Hinweise noch führen, sollten sie rechtzeitig entfernen – andernfalls drohen Abmahnungen wegen irreführender Geschäftspraktiken.

Wichtig ist, dass trotz der Abschaltung der OS-Plattform die Unternehmen laut dem deutschen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weiterhin transparentdarüber informieren müssen, ob sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelleteilzunehmen. Bei Teilnahme müssen Name und Kontaktdaten der Schlichtungsstelle angegeben werden.



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