Für Handwerker-Lohnkosten können Sie pro Jahr 20 Prozent von maximal 6.000 Euro von der Steuer absetzen. Für Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen sind sogar insgesamt bis zu 5.200 Euro Steuerbonus im Jahr möglich – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Was ist zu beachten, damit der Fiskus die Kosten anerkennt? Wenn Sie Ihre Handwerkerrechnung beim Finanzamt vorlegen, können Sie pro Jahr 20 Prozent von maximal 6.000 Euro Handwerker-Lohnkosten absetzen. Wer das ausschöpft, kann bis zu 1.200 Euro sparen. Dazu müssen Sie dem Finanzamt eine ordentliche Rechnung vorlegen, in der Lohn- und Materialkosten getrennt aufgeführt sind. Außerdem müssen Sie den Überweisungsbeleg der Bank beilegen. Barzahlung geht nicht. Achtung: Einen handschriftlichen Vermerk auf einer Handwerkerrechnung wie „Betrag dankend erhalten“ erkennt das Finanzamt nicht an.
Basis Kranken-/Pflegeversicherung, Rentenversicherung, private Rentenversicherung (bspw. Riester), Kinderbetreuungskosten, Spenden, Berufsverbände, Kontoführungsgebühren, und Kosten für die Haushaltshilfe sind absetzbare Aufwendungen, die bei der Steuererklärung zahlungsmindernd anerkannt werden. Grenzen und pauschale Abzüge der einzelnen Positionen, entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden
Mehr dazu im Beitrag der Deutschen Handwerkszeitung.