Pensionsrückstellungen sind immer noch häufig in Bilanzen zu finden. Sie dienen oft zur Altersvorsorge der Gesellschafter-Geschäftsführer. Früher ein Segen – heute ein Fluch! Sie können in bestimmten Situationen sehr erschwerend wirken.
Vor allem dann, wenn der Betrieb verkauft, an die Nachfolger übertragen oder umstrukturiert werden soll. Die potenziellen Nachfolger haben meist kein Interesse daran, noch Jahrzehnte später Versorgungsleistungen zahlen zu müssen und dem Risiko ausgesetzt zu sein, ob ausreichend Deckungsvermögen zur Erfüllung der Verpflichtungen vorhanden ist. Viele Jahre haben Unternehmer auf betriebliche Direktzusagen gesetzt und von den steuerlichen Effekten gewinnmindernder Pensionsrückstellungen profitiert.
Durch die Zinsschmelze, im Vergleich zu früheren Zeiten, geraten die Handelsbilanzen zunehmend unter Druck: Je niedriger der Zins, desto höher die bilanzielle Pensionsverpflichtung.
Betriebe mit Pensionsrückstellungen sollten zeitnah eine Prognose für die Entwicklung der Pensionsrückstellungen anfordern. Die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten sind zu prüfen – vor allem hinsichtlich einer Betriebsübernahme. In vielen Fällen bietet die Auslagerung der bestehenden Pensionslasten auf einen Pensionsfonds, die Ausgliederung in einer „Rentnergesellschaft“ die geeignete Lösung. Auf diesem Weg können sowohl die Steuer- als auch die Handelsbilanz liquiditätsschonend von Rückstellungen befreit werden.
Sollten Sie über eine Nachfolgeregelung nachdenken und in Ihrer Bilanz eine Pensionsrückstellung vorfinden, setzten Sie sich mit Ihrem Steuerberater oder Ihrem betriebswirtschaftlichen Berater der