Bundesratsbeschluss macht berufliche Bildungsabschlüsse international verständlich.
Künftig kann sich ein deutscher Handwerksmeister in Neuseeland mit der Ergänzung „Bachelor Professional“ vorstellen. Der Bundesrat hat heute dem Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der Berufsbildung (BBiMoG) zugestimmt. Damit gibt es neue, international verständliche Bezeichnungen „Bachelor Professional und Master Professional“ für Fortbildungsabschlüsse in der höheren Berufsbildung im Handwerk. Diese Bezeichnungen ergänzen die bestehenden Titel Meister und Geselle. Die bewährten Begriffe aber bleiben und werden in Deutschland weiterhin genutzt.
Die Handwerkskammer Ulm hat seit Jahren die Bildungsberichte der OECD kritisiert, die den Meisterbrief nicht als höheren Bildungsabschluss in ihren Bildungsreporten anerkannt hatte. Deshalb ist die Quote der höher gebildeten Menschen in Deutschland jahrelang als zu gering eingestuft worden im europäischen Vergleich und hat in der Bildungspolitik einseitige Ausrichtungen ausgelöst.
Hauptgeschäftsführer Dr. Tobias Mehlich: „Ich habe 2013 den ersten Brief an die OECD geschrieben und sie auf diesen Fehler in der Darstellung hingewiesen. Jetzt fühle ich mich bestätigt mit diesem Beschluss des Bundestags und des Bundesrats. Die Einschätzung, die die OECD jahrelang vertreten hat, war falsch. Das wird jetzt klar. Jetzt ist der Meisterbrief endlich auch namentlich gleichwertig mit einem akademischen Bachelorabschluss. Das ist ein wichtiges Signal an junge Menschen und deren Eltern, wenn sie nach einer beruflichen Karriere und Weiterbildung suchen. Auch die berufliche Bildung ist jetzt international anerkannt und kann verständlich dargestellt werden. Unsere bewährten Berufsbezeichnungen Geselle und Meister werden wir deshalb nicht hergeben, sondern erhalten. Sie sind für unsere Verbraucher gut verständlich und stehen für Qualität. Deshalb ist das ein gutes Ergebnis in dem neuen Gesetz.“