Stabilisierungshilfe auch für Betriebe mit Gastro-Bereich

Statement zur Senkung der Fördergrenzen für die Stabilisierungshilfe Corona

Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm:
„Es ist gut und richtig, dass die Fördergrenzen für die Stabilisierungshilfe Corona jetzt gesenkt werden konnten. Davon profitieren jetzt auch unsere Handwerksbetriebe. Denn damit können auch Handwerksbetriebe, die einen Teil ihres Umsatzes über gastronomische Angebote oder Catering erzielen, diese Hilfsgelder beantragen. Das betrifft in unserem Kammergebiet zwischen Ostalb und Bodensee vor allem Bäcker, Konditoren, Metzger und Brauer. Allerdings ist es schade, dass die betroffenen Betriebe den Weg zum Steuerberater, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer suchen müssen, um die dringend benötigte Hilfe zu beantragen. Das ist für viele Betriebe umständlich und teuer und hätten wir uns einfacher und direkter gewünscht.

Für so manchen Betrieb wird jetzt im neuerlichen Lockdown ein wesentlicher Absatzkanal verschlossen, wenn die Gastronomie schließen muss. Wir rechnen in unseren sieben Stadt- und Landkreisen mit einer Betroffenheit von mindestens 700 Betrieben. Zu unserem Kammergebiet gehören beispielsweise 265 Bäcker, 78 Konditoren, 388 Fleischer sowie 25 Brauer und Mälzer. Viele der jetzt betroffenen Betriebe sind schon durch den ersten Lockdown im Frühjahr massiv betroffen gewesen. Die Reserven sind oft weitgehend aufgebraucht. Die vorgesehenen Überbrückungs- und Stabilisierungshilfen können helfen, das Gröbste abzufedern. Die Hilfen werden aber auch dringend benötigt. Deshalb müssen sie auch sehr zeitnah in den Betrieben ankommen. Diese Hilfe ist wichtig, um unsere Versorgungsstrukturen über die Krise zu retten. Jeden Betrieb, den wir jetzt nicht schützen, wird uns nach der Krise fehlen und unsere Versorgung wieder einen Schritt schlechter machen. Denn nur mit gut aufgestellten regionalen Lebensmittelhandwerkern gelingt uns dauerhaft eine lebenswerte Nahversorgung in der Fläche unserer ländlichen Regionen.“