Abgrenzung Handwerk / Industrie / Handel / Dienstleistungen
Die Zugehörigkeit zur Handwerkskammer Ulm richtet sich nach der ausgeübten Tätigkeit. Auf Grund der vielen denkbaren Konstellationen empfehlen wir, sich vor Aufnahme der Selbständigkeit mit der Handwerkskammer Ulm in Verbindung zu setzen, um diesen Punkt im Vorfeld zu klären.
Den vorliegenden Leitfaden geben die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern gemeinsam heraus. Er kann eine erste Hilfestellung für die Einordnung zu Handwerk, Industrie und Handel sein. Für eine verbindliche Zuordnung stehen Ihnen unsere Ansprechpartnerinnen zur Verfügung (Kontaktdaten siehe unten).
In einem zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe ist keine formale Qualifikation erforderlich.
Die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks setzt eine persönliche Qualifikation des Betriebsinhabers oder eines verantwortlich tätigen technischen Betriebsleiters voraus.
Ihre Ansprechpartnerinnen nach Regionen
Alb-Donau-Kreis
Landkreis Heidenheim
Bodenseekreis
Landkreis Biberach
Ostalbkreis
Landkreis Ravensburg
Stadtkreis Ulm