Fachkräftebrücke Indien 

Für das Ausbildungsjahr 2024 startet die Handwerkskammer Ulm erstmalig ein Pilotprojekt mit einer indischen Partneragentur. Im Rahmen dieser Beschäftigungsbrücke werden Auszubildende aus Indien für das Bauhauptgewerbe und das Fleischergewerk in Deutschland an interessierte Betriebe vermittelt. Da es sich hierbei um Pilotprojekte handelt, ist nur eine begrenzte Anzahl an teilnehmenden Betrieben möglich und es können keine interessierten Betriebe mehr an den Projekten für 2024 teilnehmen.

Die Handwerkskammer Ulm möchte diese Fachkräftebrücke langfristig etablieren und auf verschiedene Gewerke nach Bedarf der Betriebe erweitern, um den Fachkräftebedarf entgegenzuwirken. Wir möchten Ihnen mit dieser Fachkräftebrücke und unserer indischen Partneragentur, einen seriösen Kooperationspartner zur Verfügung stellen und begleiten Sie während des gesamten Prozesses.

Projektablauf

Die KandidatInnen aus Indien werden mithilfe der indischen Partneragentur akquiriert und durch die Handwerkskammer Ulm interviewt. In Indien absolvieren die interessierten Auszubildenden einen Deutschkurs, um nach Deutschland einreisen und dort arbeiten zu können.

Während der Zeit, in welcher die Kandidaten den Deutschkurs absolvieren, führt die Handwerkskammer Ulm einen monatlichen Austausch gemeinsam mit den Kandidaten. Zudem pflegt die Handwerkskammer Ulm einen engen Kontakt mit der indischen Partneragentur.



Häufig gestellte Fragen:

Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer Ulm können teilnehmen. Für das Ausbildungsjahr 2024 können keine teilnehmenden Betriebe mehr involviert werden. Im Frühjahr 2024 wird jedoch eine Bedarfserhebung für das Ausbildungsjahr 2025 durchgeführt, an welcher interessierten Betriebe aller Gewerke teilnehmen können. Anhand der Ergebnisse werden wir uns mit unserer indischen Partneragentur abstimmen und versuchen den Bedarf (Gewerk, Teilnehmeranzahl etc.) bestmöglich zu decken.

Wir legen sehr viel Wert auf großes Engagement und eine Bereitschaft von Betrieben sich auch um eine gelungene Integration der Auszubildenden zu kümmern. Wir erwarten von interessierten Betrieben, dass diese an den von uns angebotenen Informationsveranstaltungen rund um das Thema der Beschäftigungsbrücke teilnehmen und sich auch nach Start der Ausbildung intensiv mit den Auszubildenen beschäftigen und mit uns in Kontakt bleiben.

Neben der persönlichen Eignung und Bereitschaft vonseiten des Betriebes müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Auszubildenden beispielsweise ein Visum erhalten.

Teilnehmenden Betrieben sollte bewusst sein, dass Sie den Auszubildenden integrieren und den Start in ein Leben in Deutschland mit den richtigen Maßnahmen deutlich erleichtern können. Seien Sie sich bewusst, dass ein junger Mensch aus dem Ausland in ihrem Betrieb arbeiten möchte und dafür sein Leben und seine Familie in seinem Heimatland verlässt. Die Handwerkskammer Ulm unterstützt Sie auch bei diesen Themen.

Die Handwerkskammer Ulm möchte teilnehmende Betriebe intensiv beraten und unterstützen: Vor der Entscheidung einen Auszubildenden aus Indien bei sich im Betrieb aufzunehmen, sowie vor und nach dem offiziellem Ausbildungsstart in Deutschland. Wir stehen dauerhaft in engem Austausch mit unserer indischen Partneragentur und den teilnehmenden Kandidaten und möchten den Prozess so transparent wie möglich für alle gestalten.

Zudem unterstützt die Handwerkskammer Ulm Sie bei Fragen rund um die Visumerteilung für die ausländischen Auszubildenden oder der gelungenen Integration in Ihrem Betrieb.

Mithilfe der Bedarfsabfrage im Frühjahr 2024 können Sie als Betrieb den ersten Schritt gehen und uns Ihr Interesse widerspiegeln. Wenden Sie sich bei Interesse und Fragen jederzeit an Ramona Russin, welche Ihnen das weitere Vorgehen erläutert.

Kontaktanfrage

Sie können uns gerne über das untenstehende Formular kontaktieren und wir melden uns dann bei Ihnen.

Falls Sie direkt einen Beratungstermin vereinbaren möchten, können Sie dies auch über unser Online-Tool.

Folgende Daten werden benötigt:



Zuständiger Fachbereichsleiter



Telefon 0731 1425-8203
beratung@hwk-ulm.de