Bildungszeit
Seit Juli 2015 haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen gesetzlichen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen.
Eine Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. In anderen Bundesländern ist die Bildungszeit auch als “Bildungsfreistellung”, “Bildungsurlaub” oder “Arbeitnehmerweiterbildung” bekannt. Da die Handwerkskammer Ulm nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) eine anerkannte Bildungseinrichtung ist, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Bildungszeit zu beantragen. Weitere Informationen zur Bildungszeit erhalten Sie hier. Zuständig für alle Fragen ist landesweit das Regierungspräsidium Karlsruhe.
28
Jul.
Jul.
28.07.2022
16:30 – 17:30 Uhr
Ulm
Aufstieg durch Weiterbildung - Info-Abend (hybrid)
16:30 – 17:30 Uhr
Ulm
Aufstieg durch Weiterbildung - Info-Abend (hybrid)
Wir führen in die Meistervorbereitungskurse, Seminare und Fördermittel ein und klären Ihre persönlichen Fragen.
26
Okt.
Okt.
26.10.2022
17:30 – 20:00 Uhr
89081 Ulm
Exzellenz Handwerk: Ausbildung, Fortbildung und Studium im Netzwerk des Wissens (Fokus Bachelor Professional) (hybrid)
17:30 – 20:00 Uhr
89081 Ulm
Exzellenz Handwerk: Ausbildung, Fortbildung und Studium im Netzwerk des Wissens (Fokus Bachelor Professional) (hybrid)
Informationsveranstaltung zur Fortbildung Intelligente Gebäudetechnik und Systemvernetzung mit dem Abschluss des Bachelor Professionals.