Krieg in der Ukraine: Informationen für Handwerksbetriebe

Der Krieg in der Ukraine hat weltweit Bestürzung ausgelöst. Auch am Handwerk geht das nicht spurlos vorbei. Viele Hilfsorganisationen versuchen das menschliche Leid durch Spendenaktionen und Hilfen vor Ort etwas zu lindern. Doch der Krieg hat nicht nur humanitäre Folgen. Durch Sanktionen gegen Russland sind viele Handwerksbetriebe von Lieferengpässen betroffen. Das Handwerk verurteilt den Angriffskrieg Russlands in der Ukraine auf das Schärfste. Lesen Sie hier die Solidaritätserklärung des Baden-Württembergischen Handwerkstags.

Wenn Sie Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung stellen wollen, bitte zu “Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten” ganz nach unten scrollen.

Erfahren Sie hier, alle wichtigen Informationen rund um Ihre Geschäftsbeziehungen, Hilfsmöglichkeiten und an wen Sie sich wenden können:

Informationen für Geflüchtete

Wenden Sie sich gerne an Ihren regional zuständigen Migrationsdienst:

Hier erhalten Sie Informationen zu Sprachkursen, Unterbringungsmöglichkeiten sowie hilfreiche Unterstützungsleistungen im Alltag.

Die Personalberatung der Handwerkskammer Freiburg veranstaltet am 13. April 2022 ein Webseminar zum Thema “Aufenthaltsrechtliche Grundlagen zu Geflüchteten aus der Ukraine”. Hier erhalten Sie weitere Tipps und Informationen rund um das Aufenthaltsrecht. Die Anmeldung erfolgt hier.

Informationen finden Sie hier, bzw. in direktem Kontakt mit Herrn Oliver Weigel.

Wenden Sie sich gerne auch an Ihr regional zuständiges „Welcome Center”:

Auch das Fachnetzwerk “Integration durch Qualifizierung” hat relevante Informationen auf einer Fachseite gebündelt.

Das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) hilft Menschen, die im Zuge des Krieges nach Deutschland geflüchtet sind, bei den Themen Arbeit und Soziale Sicherung.

Auf der Seite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales findet man häufig gestellte Fragen wie beispielsweise “Kann ich in Deutschland Sozialleistungen erhalten?” oder “Was muss ich tun um Sozialleistungen zu erhalten?”.

Aktuelle Informationen für Geflüchtete bietet auch die IQ Fachstelle Einwanderung.

Die Personalberatung der Handwerkskammer Freiburg veranstaltet am 13. April 2022 ein Webseminar zum Thema “Aufenthaltsrechtliche Grundlagen zu Geflüchteten aus der Ukraine”. Hier erhalten Sie weitere Tipps und Informationen rund um das Aufenthaltsrecht. Die Anmeldung erfolgt hier.

Die Bundesregierung stellt hierzu klar, dass ukrainische Flüchtlinge, die eine berufliche Ausbildung aufnehmen, für die gesamte Dauer der Ausbildung vor vorzeitigen aufenthaltsbeendenden Maßnahmen geschützt sind.

Detaillierte Informationen finden Sie auch in einem Artikel des Zentralverbands des deutschen Handwerks.

IHKs und Handwerkskammern bieten ab sofort einen Erstberatungs-Check für ukrainische Berufsqualifikationen und unterstützen damit die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten. Informationen finden Sie hier.

Für eine konkrete Beratung, wenden Sie sich gerne an Herrn Weigel.

  • Lokale Rufnummer 0731 160-900 oder Service Center 0800 45555 00
  • Persönliche Vorsprachen in den Dienststellen Ulm, Biberach und Ehingen
  • Anfrage per Mail an Ulm@arbeitsagentur.de
  • Lokale Informationen unter www.arbeitsagentur.de/vor-ort/ulm/ukraine
  • Kontakt möglichst mit Dolmetscher, bei Bedarf Dolmetscherhotline der BA nutzbar
  • Weitere Informationen auf der entsprechenden Webseite des Fachkräftebündnis Ulm/ Oberschwaben
  • Zentrale Hotline für Geflüchtete aus der Ukraine in deutsch, ukrainisch und russisch (0911 178-7915)

Informationen für Betriebe

Die Expertinnen und Experten von Handwerk International informieren auf einer Sonderseite umfassend und haben eine kostenlose Hotline für Fragen rund um die Sanktionen eingerichtet. Sie erreichen die Hotline unter 0711 1657-444.

Auch der Zentralverband des deutschen Handwerks hat wichtige Informationen auf einer Sonderseite veröffentlicht.

Der Krieg in der Ukraine wird zu einem starken Zustrom von Flüchtlingen in die Europäische Union und nach Deutschland führen. Die Europäische Union hat am 3. März 2022 die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie aktiviert. Nach den Vorgaben dieser Richtlinie können EU-Mitgliedstaaten Flüchtlingen sofortigen humanitären Schutz für zunächst ein Jahr, verlängerbar auf bis zu maximal drei Jahre, gewähren. Informationen finden Sie hier, bzw. in direktem Kontakt mit Herrn Oliver Weigel.

Wenden Sie sich gerne auch an Ihr regional zuständiges „Welcome Center”:

Auch das Fachnetzwerk “Integration durch Qualifizierung” hat relevante Informationen auf einer Fachseite gebündelt.

Die Personalberatung der Handwerkskammer Freiburg veranstaltet am 13. April 2022 ein Webseminar zum Thema “Aufenthaltsrechtliche Grundlagen zu Geflüchteten aus der Ukraine”. Hier erhalten Sie weitere Tipps und Informationen rund um das Aufenthaltsrecht. Die Anmeldung erfolgt hier.

Zur Unterstützung einer bedarfsgerechten Hilfe haben die Spitzenverbände BDA, BDI, DIHK und ZDH in enger Zusammenarbeit die Initiative #WirtschaftHilft ins Leben gerufen. Unter www.wirtschafthilft.info erhalten Unternehmen und Verbände umfangreiche Informationen zu Themen rund um Spendenunterstützung, Unterstützung für Unternehmen, Betriebssicherung und Arbeitsmarktintegration

Eine erste Einschätzung migrationspolitischen Folgen des Ukraine-Krieges hat die Bundesagentur für Arbeit vorgenommen.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) veröffentlichte bereits eine erste Einschätzung zu den möglichen Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt.

Beide Einschätzungen können auf der Internetseite des Zentralverbands des deutschen Handwerks eingesehen und heruntergeladen werden.

Im Zuge des Krieges in der Ukraine ist neben den militärischen Auseinandersetzungen auf ukrainischem Staatsgebiet auch im Cyberraum eine zunehmende Eskalation zu verzeichnen. Es besteht ein erhöhtes Risiko von Cyberangriffen gegen deutsche Stellen – insbesondere in Reaktion auf die jüngsten Sanktionen und militärischen Unterstützungszusagen.

Für weitere Informationen beachten Sie das Schreiben des Bundesverfassungsschutzes.

Weitere Hinweise und Tipps finden Sie auch in einem Artikel des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.

Die bereits bestehenden Sanktionen wurden Ende Februar noch verschärft, was zu weiteren Lieferengpässen führt. Rohstoffe werden dadurch zunehmen knapper mit der Folge, dass vertraglich zugesicherte Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden können. Zusätzlich entfällt das Exportgeschäft mit Russland und der Ukraine. Alles was Sie jetzt wissen müssen, finden Sie hier.

Das 6. Sanktionspaket der EU-Kommission wurde am 4. Mai übermittelt.

Die Rechtsberatung der Handwerkskammer hat hierzu ebenfalls Ausführungen veröffentlicht.

Möchten Sie geflüchtete Ukrainer in Ihrem Betrieb beschäftigen, ist hierfür vorerst keine Anerkennung der Berufsqualifikation notwendig. Sollte aufgrund einer Bleibeabsicht für einen längeren Zeitraum doch eine Anerkennung der Qualifikation notwendig sein, hilft Frau Maria Amdur hinsichtlich eines Anerkennungsverfahrens gerne weiter.

Einen Flyer zur beruflichen Anerkennung in ukrainischer Sprache finden Sie auf der Seite des Anerkennungsportals. Weitere Informationen rund um die Beschäftigung finden Sie auch auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.

Informationen zum ukrainischen Bildungssystem bietet das bq-Portal.

Die Personalberatung der Handwerkskammer Freiburg veranstaltet am 13. April 2022 ein Webseminar zum Thema “Aufenthaltsrechtliche Grundlagen zu Geflüchteten aus der Ukraine”. Hier erhalten Sie weitere Tipps und Informationen rund um das Aufenthaltsrecht. Die Anmeldung erfolgt hier.

Die Bundesregierung stellt hierzu klar, dass ukrainische Flüchtlinge, die eine berufliche Ausbildung aufnehmen, für die gesamte Dauer der Ausbildung vor vorzeitigen aufenthaltsbeendenden Maßnahmen geschützt sind.

Detaillierte Informationen finden Sie auch in einem Artikel des Zentralverbands des deutschen Handwerks.

  • Die beihilferechtlichen Grundlagen wurden am 23. Februar 2022  auf EU-Ebene geschaffen. Somit treten nun Hilfsmaßnahmen des Staates in Kraft. EU-Mitgliedsstaaten können rückwirkend zum 1. Februar direkte Beihilfen im Rahmen von Liquiditätshilfen oder zinsgünstigen Darlehen gewähren. Mehr Informationen finden Sie hier.
  • Das Bundesfinanzministerium hat auch bereits steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten veröffentlicht. Die Erleichterungen gelten für Maßnahmen, die vom 24. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 durchgeführt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Zusätzlich hat die EU am 19. April eine Beihilferegelung genehmigt, mit der Deutschland ca. 20 Mrd. € bereitstellen kann, um besonders stark betroffene Unternehmen zu unterstützen. Eine Erweiterung der Rahmenregelung kam am 4. Mai hinzu.
  • Um den Unternehmen in der weiterhin äußerst schwierigen Situation bestmöglich unter die Arme greifen zu können, haben der Bund und das Land die Fördermöglichkeiten über die Bürgschaftsbank erweitert. So wurde der Bürgschaftsbetrag von 1,25 Mio. Euro wieder auf 2,5 Mio. Euro verdoppelt. Detailinfos finden Sie in einer Pressemitteilung der Bürgschaftsbank.

Durch die noch immer anhaltenden Kriegshandlungen steigen die Preise für Strom, Gas, Heiz- und Treibstoffe weiter rasant an. Dies entwickelt sich zu einer ernsten Gefahr für die Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks. Derzeit werden die nachhaltige Versorgungssicherheit und die Bezahlbarkeit immer stärker diskutiert.

Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Zentrale Landingpage der Agentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de/ukraine
  • Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit (0731 160-666)

Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten

Viele Bürgerinnen und Bürger haben in den letzten Wochen durch Geld- und Sachspenden bereits tatkräftig unterstützt. Die Initiatoren der Spendenaktion “Ulm bittet um Spenden” sind in engem Kontakt mit dem Bürgermeister der ukrainischen Stadt Charkiw, um Materialien und Medikamente zu besorgen, diese auf sicherem Wege nach Charkiw transportieren und an Krankenhäuser zu verteilen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Es wurden bereits einige Hilfsaktionen ins Leben gerufen, die versuchen das Leid in der Ukraine durch Sach- bzw. Geldspenden etwas zu lindern. Derzeit werden von Hilfsorganisationen verstärkt Geldspenden gewünscht, da durch Sachspenden Kosten für Transport und Verwaltung entstehen.   Informieren Sie sich direkt auf den Seiten verifizierter Hilfsorganisationen, wie Sie deren Arbeit unterstützen können:

Auch der Zentralverband des deutschen Handwerks hat Informationen sowie Hinweise auf seiner Internetseite gebündelt

Stadt Ulm: Für Betriebe in der Stadt Ulm gibt es auf der städtischen Homepage direkte Kontaktdaten und ein Formular um Wohnraum anzubieten.

Alle weiteren Landkreise: Wenden Sie sich hierfür bitte direkt an die örtlichen Rathäuser. Die Kommunen koordinieren jeweils die Abläufe vor Ort. Zudem können Gesuche bzw. Angebote auch auf der eigens hierfür eingerichteten Seite “Unterkunft Ukraine” veröffentlicht werden.

Informieren Sie sich hier, auf was Sie bei einem Wohnraumangebot achten sollten.

Landrat Heiner Scheffold (Alb-Donau-Kreis) bittet die Handwerksbetriebe in der Region um Unterstützung: Hier geht’s zum Brief.

Ansprechpartner und Kontakte der jeweiligen Landkreise für zur Verfügung stehenden Wohnraum:



Auch der Baden-Württembergische Handwerkstag hat als zentrale Anlaufstelle für alle Informationen sowie aktuelle News eine Sonderseite erstellt. Diese finden Sie hier.

Hilfreiche Informationen als Download

Beachten Sie gerne die hinterlegten Downloads. Hier sind hilfreiche Informationen unterschiedlicher Institutionen für Sie  zusammengefasst.