FAQ

Auf dieser Seite haben wir Ihnen die wichtigsten und am häufigsten gestellten Fragen zusammengestellt. Lesen Sie weiter unten nach, was Sie zum Thema Weiterbildung an den Bildungsakademien der Handwerkskammer Ulm wissen sollten.

Unsere Lehrgänge stehen allen Branchen und Berufsgruppen offen, sofern keine Beschränkung durch entsprechende Zugangsvoraussetzungen besteht.

Ein Anmeldeschluss besteht in der Regel nicht. Wir empfehlen Ihnen dennoch, sich frühzeitig anzumelden, da die Plätze in machen Kursen begrenzt sind.

Die Anmeldung muss immer schriftlich per Anmeldeformular erfolgen. Zur Vereinfachung finden Sie bei jedem Seminar die Möglichkeit zur Online-Anmeldung. Der Eingang der Anmeldung wird automatisch per E-Mail bestätigt. Anschließend erhalten Sie eine offizielle Bestätigung per Mail. Bei Weiterbildungen, die mit einer Prüfung abschließen, müssen Sie sich, neben der Kursanmeldung noch zusätzlich für die Prüfung anmelden bzw. zulassen.

Bitte kontaktieren Sie die Prüfungsabteilung der Handwerkskammer Ulm für die Anmeldung zur Prüfung.
Ihren Ansprechpartner finden Sie hier.

Die jeweilige Seminargebühr wird mit bei der Einladung zum Seminarbeginn in Rechnung gestellt. Die Gebühren enthalten grundsätzlich nur die Kosten für das Seminar. Kosten wie Seminarunterlagen, Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind nicht enthalten, sofern diese nicht doch ausdrücklich in der Seminarbeschreibung erwähnt ist. Versäumte Seminartage bzw. -module können nicht nachgeholt werden.

Ein Anspruch auf Ratenzahlung besteht grundsätzlich nicht, kann aber auf Anfrage individuell vereinbart werden. Weitere Informationen zur Ratenzahlung finden Sie hier.

Es bestehen verschiedene Möglichkeiten der Förderung, die sowohl vom Kurs, als auch von Ihren persönlichen Voraussetzungen abhängig sind. Nähere Informationen finden Sie hier.

In der Regel können Sie während der Zeit Ihrer Weiterbildung mit Ihrem Studierendenausweis günstigere Bahn- und Bustickets nutzen. Informationen dazu erhalten Sie direkt bei Ihrem zuständigen Nahverkehrsbetrieb oder der Deutschen Bahn.

Die bestandene Gesellenprüfung dient als Voraussetzung für die Zulassung zum Meister. Dennoch ist es sinnvoll, zunächst mindestens ein Jahr weitere Berufserfahrung zu sammeln.

In insgesamt 12 Gewerken bieten wir Ihnen Kurse an, in denen Sie durch erfahrene Dozenten optimal auf die Meisterprüfung vorbereitet werden. Durch verschiedene Modelle und Termine können Sie die Kurse nach Ihren Bedürfnissen in Vollzeit oder berufsbegleitend besuchen.

Teil I und II beinhalten die Fachpraxis und Fachtheorie des jeweiligen Handwerks. Die Inhalte von Teil III und IV hingegen sind für alle Gewerke identisch. Teil III vermittelt Ihnen betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse. Im Teil IV dreht sich alles um Berufs- und Arbeitspädagogik – auch Ausbilderschein nach AEVO genannt.

In welcher Reihenfolge Sie die Kurse besuchen steht Ihnen frei. Wir empfehlen allerdings mit den Teilen III und IV zu beginnen. Hier wird Ihnen Wissen vermittelt, von dem Sie später in den Teilen I und II profitieren.

Seit dem Wintersemester 2010/2011 ist mit dem Meistertitel die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für Baden-Württemberg verbunden. Je nach Bundesland ist zusätzlich ein Beratungsgespräch an der Hochschule oder ein entsprechender Zugangstest notwendig. Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der jeweiligen Hochschule oder hier.

Daneben gibt es auch die Möglichkeit berufsbegleitend zu studieren. Zusätzlich bietet das Handwerk auch integrative Studiengänge an. Hier kann bereits parallel zur Ausbildung studiert werden.

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden links:

http://www.aufstiegs-bafoeg.de

http://www.bildungszeit-bw.de

http://www.meisterschulen.de

http://www.fortbildung-bw.de


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