Datenschutz-konformes Löschen

Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass elektronisch gespeicherte personenbezogene Daten nach einer gewissen Aufbewahrungszeit zu löschen sind – und zwar rückstandsfrei. Dies führt zu der Frage: Was bedeutet dies eigentlich und wie löscht man seine Datensätze und Dateien in Konformität zur DSGVO?

Eine der größten Herausforderungen ist es, die personenbezogenen Daten, die im betrieblichen Alltag verarbeitet werden, so zu löschen, dass sie nicht mit einfachen Mitteln wiederhergestellt werden können. Denn moderne Betriebs- und Datenbanksysteme machen es den Anwendern erstaunlich schwierig, Daten wirklich so zu löschen, dass sie komplett vernichtet sind.

Wenn Sie beispielsweise eine Datei auf Ihrem Desktop in den Papierkorb verschieben, wird diese keineswegs gelöscht. Sie informieren das Betriebssystem lediglich darüber, dass der ursprüngliche Speicherbereich der Datei freigegeben ist für einen zukünftig möglichen Überschreib-Vorgang. Ebenso verhält es sich, wenn Sie in der Konsole den „del“- oder „rm“-Befehl eingeben. Auch in diesem Fall findet kein wirkliches Löschen statt. Es besteht also weiterhin die Gefahr, dass diese Daten in die falschen Hände gelangen könnten.

Mit welchen Software-Werkzeugen Sie einzelne Dateien oder ganze Festplatten wirklich so löschen können wie es die DSGVO von Ihnen verlangt, lesen Sie in Beitrag „Weg ist nicht gleich weg: So löschen Sie persönliche Daten richtig“ der Deutschen Handwerkszeitung. Ebenso bietet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hier wertvolle Hinweise zu diesem Themenkomplex.



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