Gestaffelte Zuschüsse im Einbruchschutz.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert seit knapp zwei Jahren Maßnahmen zum Einbruchschutz von Hauseigentümern und Mietern. Ab sofort gelten in dem KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss – Einbruchschutz“ (455-E) beim Einbruchschutz gestaffelte Zuschüsse. Die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Investitionskosten werden nun mit 20 Prozent (vorher zehn Prozent) bezuschusst. Für alle zusätzlichen förderfähigen Kosten über 1.000 Euro gibt es weiterhin einen Zuschuss von zehn Prozent. Diese neue gestaffelte Förderung gilt pro Antragsteller und Gebäude.

Grund für den Umbau ist die große Nachfrage nach den Fördermitteln. Seit November 2015 gibt es die KfW-Zuschüsse im Auftrag des Bundesbauministeriums, bis zum 30. Juni 2017 wurden bereits über 120.000 Wohneinheiten gefördert. Mit der Umstellung will die KfW die „Attraktivität von kleinvolumigen Investitionsmaßnahmen weiter steigern“, erklärte Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe. „Bereits mit geringen Beträgen können Eigentümer und Mieter ihre Wohnungen und Häuser gegen Einbruch sinnvoll schützen. Dies wird nun durch die gestaffelte Zuschussregelung betont.“

Mindestinvestition von 500 Euro

Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten im KfW-Zuschussportal gestellt werden. Die Mindestinvestitionssumme zur Antragsstellung liegt bei 500 Euro. Die Arbeiten müssen durch ein Fachunternehmen des Handwerks ausgeführt werden. Sie werden bis zu einem Investitionsvolumen von maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit bezuschusst.

Bei der Antragsstellung gibt es zukünftig eine Sperrfrist. Wer schon einmal den Zuschuss bekommen hat, kann den nächsten Antrag für Baumaßnahmen am gleichen Gebäude erst zwölf Monate nach der ersten Förderzusage stellen.



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