„Es eilt jetzt – lasst es doch wieder uns machen“

Handwerksbetriebe brauchen die Hilfsgelder jetzt – Handwerkskammer Ulm mahnt zügigere Auszahlung der Hilfen an und bietet erneut Unterstützung an

Im regionalen Handwerk wächst der Unmut über die schleppende Auszahlung der Corona-Hilfen. Allein im Gebiet der Handwerkskammer Ulm sind mehr als 3.000 der insgesamt rund 19.500 Betriebe von den aktuellen Schließungen direkt betroffen. Diese stillgestellten Handwerksbetriebe sind dringend auf die zügige Auszahlung der beantragten Hilfsgelder angewiesen. Laut Handwerkskammer müssten die Gelder jetzt ausgezahlt werden, wenn möglichst viele an sich gesunde Betriebe den Lockdown überstehen sollen. Die zugesagten staatlichen Unterstützungshilfen wie Dezemberhilfen oder Entschädigungszahlungen müssen entbürokratisiert werden und endlich in die Betriebe fließen. „Die Zusagen sind wertlos, wenn sie nicht ankommen. Jeder Tag ohne dieses Geld wird die Zahl der Insolvenzen steigern“, so Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm.

Ein Grund für die bislang schleppende Auszahlung sind die hohen bürokratischen und inhaltlichen Hürden bei der Antragstellung. Anders als bei den Soforthilfeanträgen können die Förderanträge nicht von den Betriebsinhabern selbst und über die Handwerkskammer gestellt werden, sondern müssen von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer beantragt werden. Die Anträge werden rein digital verarbeitet. Viele der betroffenen Betriebe haben die beantragten Hilfen noch nicht ausgezahlt bekommen oder es sind bislang lediglich erste Abschlagszahlungen geflossen. Die Überbrückungshilfe III kann derzeit noch nicht einmal beantragt werden.

Die Lage ist jetzt im verlängerten Lockdown für diese Handwerksbetriebe brisanter und existenzbedrohlicher denn je. Zahlreiche Betriebe sind von substanziellen Umsatzausfällen betroffen: Friseure und Kosmetiker dürfen ihr Handwerk gar nicht ausüben. Bäcker, Metzger und Konditoren mussten ihren gastronahen Betrieb schließen. Aber auch Raumausstatter, Elektriker, Schuster, Orthopädieschuhmacher, Goldschmiede, Instrumentenbauer und Schneider – um nur einige zu nennen – sind derzeit betroffen, weil die Kunden die Verkaufsgeschäfte nicht mehr aufsuchen dürfen.

Die Handwerkskammer Ulm hat der Politik nun erneut ihre Mithilfe bei der Bearbeitung und Auszahlung der Überbrückungshilfen an die regionalen Betriebe angeboten. Im Frühjahr 2020 hatte die Kammer bereits die Bearbeitung der Soforthilfeanträge selbst organisiert und die eingegangenen Anträge in der Regel innerhalb von vier Tagen bearbeitet und die Auszahlung in die Wege geleitet. Die Bilanz damals: Insgesamt sind über 55 Millionen Euro zu rund 5.500 regionalen Handwerksbetrieben geflossen. Davon jeweils 21 Prozent aus dem Landkreis Ravensburg und dem Ostalbkreis, 15 Prozent aus dem Bodenseekreis, 13 Prozent aus dem Alb-Donau-Kreis, jeweils 11 Prozent aus Stadt Ulm und dem Landkreis Biberach und 8 Prozent aus dem Landkreis Heidenheim. „Lasst es doch wieder uns machen, damit das Geld wieder schnell und gezielt ankommt und den Betrieben helfen kann“, so Mehlich.