Keine Ansprüche bei nachträglich vereinbarter Schwarzarbeit

Nach einer Entscheidung des BGH  liegt Schwarzarbeit auch dann vor, wenn Handwerker und Kunde erst nachträglich vereinbaren, dass die Arbeiten ganz oder auch nur teilweise ohne Rechnung bezahlt werden sollen. Der Werkvertrag ist auch bei nachträglicher „Ohne-Rechnung-Abrede“ nichtig.