Nach einer Entscheidung des BGH liegt Schwarzarbeit auch dann vor, wenn Handwerker und Kunde erst nachträglich vereinbaren, dass die Arbeiten ganz oder auch nur teilweise ohne Rechnung bezahlt werden sollen. Der Werkvertrag ist auch bei nachträglicher „Ohne-Rechnung-Abrede“ nichtig.
Keine Ansprüche bei nachträglich vereinbarter Schwarzarbeit
22. November 2017