Konformitätsbewertung

Mit der CE-Kennzeichnung wird die Konformität eines Produktes mit allen anzuwendenden Rechtsvorschriften bescheinigt. Die CE-Kennzeichnung ist ein wesentlicher Hinweis darauf (aber kein Nachweis dafür), dass ein Produkt den EU-Rechtsvorschriften entspricht. Damit wird ein freier Warenverkehr im Europäischen Wirtschaftsraums (EU-Mitgliedstaaten und Island, Norwegen sowie Liechtenstein) und der Türkei ermöglicht, unabhängig davon, ob diese Waren im Europäischen Wirtschaftsraum, in der Türkei oder einem anderen Land hergestellt werden. Die CE-Kennzeichnung bedeutet nicht, dass ein Produkt in der Europäischen Union hergestellt wurde. Sie bescheinigt nur, dass die in den einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegten Anforderungen eingehalten werden. Daher ist sie für die zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten und für andere maßgebliche Betroffene (zum Beispiel Händler) als wesentliche Information einzustufen.

Die Europäische Kommission hat eine Liste von “benannten Stellen” veröffentlicht, die Hersteller bei der Konformitätsbewertung unterstützt. Unter “Country” wird die Liste nach dem Sitz der Prüforganisation gefiltert, unter “Legislation” kann nach der jeweiligen Verordnung (zum Beispiel Baustoffe) gefiltert werden.

Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) bietet ebenfalls eine Datenbank zu akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen an.

 



Telefon 0731 1425-6360
beratung@hwk-ulm.de