Zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur außerinsolvenzlichen Restrukturierung von in wirtschaftliche Schwierigkeiten befindlichen Unternehmen wurde vom Bundesministerium für Justiz (BMJ) ein entsprechender Gesetzentwurf ausgearbeitet. Das „Unternehmensstabilisierungsgesetz StaRUG“ soll wesentlich dazu beitragen, Restrukturierungen und Sanierungsmaßnahmen zwar unter Einbeziehung von Gerichten, jedoch ohne die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu ermöglichen.
Durch die Reform werden die bestehenden Möglichkeiten der Eigenverwaltungsverfahren nach dem SanInsFoG deutlich erweitert und die InsO hierfür erheblich geändert. Auch wenn die zugrunde liegende EU-Richtlinie aus Zeiten vor Ausbruch der COVID-Pandemie stammt, wurde die Notwendigkeit der Umsetzung flexiblerer Sanierungsmöglichkeiten durch die Folgen der Corona-Krise verdeutlicht. Nach Vorstellung des Gesetzgebers sollen die neuen gesetzlichen Maßgaben bereits zum neuen Jahr in Kraft treten.
Die vorliegenden Gesetzesentwürfe zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts sind hier abrufbar.