Die neue Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 (MÜ-VO) tritt am 16. Juli 2021 auf EU-Ebene in Kraft.
In Deutschland bedarf es deshalb einer Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG), die für Hersteller, Händler und EU-Importeure einige Änderungen mit sich bringt.
Hierzu wurde der erste Referentenentwurf der Bundesregierung vorgelegt. Das ProdSG wird aufgrund der Ausgliederung aus dem Abschnitt 9 über überwachungsbedürftige Anlagen zu einem reinen Gesetz über die Anforderungen der Bereitstellung von Produkten auf dem Markt.
- Lesen Sie hier, welche Änderungen der Referentenentwurf im Wesentlichen enthält.