Handwerkskammer Ulm fordert Erhöhung der Meisterprämie für mehr Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung – Schritt in die Selbstständigkeit attraktiver machen
Jährlich legen mehr als 500 Handwerkerinnen und Handwerker im Gebiet der Handwerkskammer Ulm erfolgreich ihre Meisterprüfung ab. Je nach Gewerk investieren sie durchschnittlich bis zu 10.000 Euro in ihr Meisterstudium. Um ihre Kosten zumindest teilweise zu decken, wurde vor vier Jahren die Meisterprämie in Baden-Württemberg eingeführt. Insgesamt konnten seither 2.298.000 Euro an die frisch gebackenen Handwerksmeisterinnen und -meister zwischen Ostalb und Bodensee ausbezahlt werden. Im vergangenen Jahr profitierten von der finanziellen Förderung in Höhe von 1.500 Euro rund acht von zehn der Absolventen. Antragsberechtigt sind alle Jungmeisterinnen und -meister, die ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Baden-Württemberg haben. In den Nachbarbundesländern Bayern und Hessen haben die Landesregierungen angekündigt, die Meisterprämie künftig zu erhöhen. Damit werden die Kosten des Meisterstudiums – wie bei einem Hochschulstudium auch – staatlich getragen. Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm, sagt: „Das ist ein Zeichen der Wertschätzung und ein wichtiger Schritt, um dem Fachkräftebedarf im Handwerk zu begegnen. Das wollen und brauchen wir in Baden-Württemberg auch.“
Antragszeitraum für Meistergründungsprämie verlängern
Meisterinnen und Meister sind gefragte Fachkräfte für die Handwerksbetriebe der Region. Immer weniger von ihnen denken laut Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks allerdings darüber nach, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Nur einer von vier Befragten kann sich vorstellen, einen eigenen Betrieb zu gründen oder zu übernehmen. Dabei stehen allein im Ulmer Kammergebiet in den nächsten Jahren altersbedingt rund 3.400 der insgesamt gut 20.000 Handwerksbetriebe zur Übergabe an. Ein finanzieller Anreiz soll die 2020 eingeführte Meistergründungsprämie für Jungmeisterinnen und -meistern sein. Wer sich innerhalb von 24 Monaten selbstständig macht, profitiert von der Startfinanzierung des Landes in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Neben der Neugründung werden auch die Übernahme eines bestehenden Betriebs oder die Betriebsbeteiligung gefördert. Im Ulmer Kammergebiet konnten im vergangenen Jahr 19 Anträge bewilligt werden. Mehlich sagt: „Wenn Betriebe schließen müssen, weil sie keinen geeigneten Nachfolger finden, hat das Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung. Kunden finden dann vielleicht keinen Handwerker mehr oder müssen länger auf einen Termin warten. Den Gründungs-Bonus bis zu fünf Jahre nach der Meisterprüfung zu gewähren, wäre lebensnaher und würde mehr junge Menschen erreichen.“