Die gegenüber Russland bestehenden Einfuhrverbote für Eisen- und Stahlprodukte sind seit 30. September 2023 ausgeweitet auf Erzeugnisse aus Drittländern, die Eisen und Stahl aus Russland enthalten.
Der nicht-russische Ursprung von Produkten aus Drittländern muss entsprechend nachgewiesen werden.
Weitere Informationen im Beitrag: Nachweispflichten für Einfuhren von Eisen- und Stahlerzeugnissen