Schnelltests jetzt auch in Handwerks-Salons direkt vor Ort erlaubt

Die Handwerkskammer Ulm begrüßt beschlossene Erleichterungen für körpernahe handwerkliche Dienstleister

Die heute vom baden-württembergischen Gesundheitsminister Manfred Lucha bekannt gegebenen neuen Vorgaben zum Testen von Kunden treffen auf große Zustimmung im regionalen Handwerk. Die Landesregierung ermöglicht damit auch Friseuren, Kosmetikern und anderen geöffneten körpernahen Dienstleistern, dass ihre Kunden vor Ort Laientests durchführen und eine Bestätigung des Handwerkers erhalten. „Das schafft jetzt in allen Landkreisen einheitliche und gute Regelungen. Es wird das Geschäft unserer Betriebe vor Ort weiter ermöglichen und erleichtern“, so Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm.

Die Handwerkskammer Ulm hatte sich stark für die Einführung dieser Regelung eingesetzt. Sie ist notwendig, da die lokalen Ordnungsämter die bisherigen Vorgaben sehr unterschiedlich gehandhabt hatten. Bislang war der Friseurbesuch oft nur mit einem gültigen Schnelltest aus einem Testzentrum möglich. Das hat zu vielen Terminabsagen seitens der Kunden und damit zu massiven Umsatzeinbußen in den Handwerksbetrieben geführt, da insbesondere in ländlichen Regionen kaum Zugang zu Testzentren möglich waren. Die Ausweitung der Tests zum Beispiel auf Friseur- oder Kosmetikbetriebe ist eine große Erleichterung für Kunden und Betriebe. In der Stadt Ulm und den sechs Landkreisen im Gebiet der Handwerkskammer Ulm gibt es insgesamt 1.709 Friseurbetriebe. Davon befinden sich 223 Friseure im Alb-Donau-Kreis, 216 im Landkreis Biberach, 238 im Bodenseekreis, 132 im Landkreis Heidenheim, 403 im Ostalbkreis, 365 im Landkreis Ravensburg und 132 im Stadtgebiet Ulm.

Mit der nun beschlossenen Änderung können Friseurtermine wieder unkomplizierter erfolgen. Die ausgestellte Bescheinigung über ein negatives Testergebnis macht zudem nicht nur die gewünschte Dienstleistung möglich, sondern kann auch 24 Stunden lang für andere Einrichtungen oder Dienstleistungen mit Testerfordernis außerhalb des Handwerksbetriebs genutzt werden. Im nahezu täglichen Austausch mit den verantwortlichen Regierungsstellen zeigt sich, wie offen die Landesregierung für Hinweise aus der betrieblichen Praxis des Handwerks ist. Die Handwerkskammer Ulm findet für die schnelle Umsetzung lobende Worte für den Minister und sein Team. „Die Zusammenarbeit mit der Landesregierung bei diesem Thema war vorbildlich und praxisorientiert. Jetzt hoffen wir darauf, dass auch beim Impfen in Betrieben kein Unterschied gemacht wird zwischen Großbetrieben und unseren kleinen und mittleren Handwerksbetrieben“, so Mehlich.

Nützliche Informationen für Handwerksbetriebe:

Aktuelle Informationen zu den Test-Regelungen
Nachweis-Formular
Infoblatt für positiv Getestete

Ansprechpartnerin für Handwerksbetriebe: Lena Maria Renner, Rechtsberatung,
Telefon: 0731 1425-6108, E-Mail: lm.renner@hwk-ulm.de