Abgasuntersuchung G-Kat und Diesel bis 7,5t - Wiederholungsschulung

Wiederholungsschulung


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Abgasuntersuchungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie sich als AU-Prüferin oder AU-Prüfer anerkennen lassen wollen, ist der Nachweis einer entsprechenden Schulung bzw. einer Wiederholungsschulung erforderlich.
In unserer Schulung qualifizieren wir Sie zur Durchführung der Abgasuntersuchung für den Zeitraum von 36 Monaten. Es werden grundlegende Kenntnisse über die Vorschriften und Richtlinien der Abgasuntersuchung sowie der Abgasmesstechnik vermittelt. Weiterhin erlernen Sie die Zusammenhänge zwischen Technik und Emission. Die AU Schulung macht Sie fit in der Handhabung der Abgasmessgeräte und der Durchführung der Abgasuntersuchung. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine TAK Zertifizierung.

Zugangsvoraussetzungen

• AU-Verantwortliche: Kfz-Meisterinnen / Kfz-Meister
• AU-Durchführende: Abgeschlossene Ausbildung im kraftfahrzeugtechnischen Bereich
• Absolventinnen und Absolventen der AU-Erstschulung (nicht älter als 3 Jahre)

Ihr Vorteil

• Qualifizierung zur Durchführung der Abgasuntersuchung für den Zeitraum von 36 Monaten
• Kenntnisse über die Vorschriften und Richtlinien der Abgasuntersuchung
• Kenntnisse der Abgasmesstechnik

Kursinhalte

• Einführung in die Vorschriften
• Fahrzeugidentifizierung
• Zusammenhänge zwischen Technik und Emission
• Handhabung der Abgasmessgeräte
• Durchführung der Abgasuntersuchung

Die AU-Schulungen sind als "Prüfungslehrgänge" konzipiert, d.h. der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf der Prüfungsvorbereitung. Die Teilnehmer erhalten ca. vier Wochen vor Schulungsbeginn die Lehrgangsunterlagen zur Prüfungsvorbereitung zugesandt. Im Lehrgang selbst können die umfangreichen Lerninhalte aus zeitlichen Gründen nur in gestraffter Form behandelt werden.Terminänderungen behalten wir uns in Absprache mit Ihnen vor.

Hinweis

Da Teile der Veranstaltung in der Werkstatt stattfinden, ist das Tragen von festem Schuhwerk und einer Jeans oder Arbeitshose verpflichtend.

Melden Sie sich und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rechtzeitig vor Ablauf der 3-Jahres-Frist an, damit Ihr Betrieb die Berechtigung zur Durchführung der Abgasuntersuchung nicht verliert.

Termine auf Anfrage.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.

Ihre Ansprechpartnerin



Telefon 0731 1425-4020
d.weinert@hwk-ulm.de


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Teilnahmebedingungen

Kursinformation als PDF

Termine auf Anfrage.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.