Einführung in das Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen

 

Ziel der dualen Berufsausbildung ist die Förderung beruflicher Handlungskompetenz, welche die Gesellinnen und Gesellen in die Lage versetzt, den immer neuen beruflichen Herausforderungen qualifiziert zu begegnen. Im Handwerk unterstützt die überbetriebliche Unterweisung in unseren Bildungsakademien die betriebliche und schulische Ausbildung.

Die Bausteine sind in Fachrichtungen zusammengefasst und in zwei Kategorien – Grundstufe und Fachstufe – eingeteilt. Die folgende Übersicht zeigt die Seminare zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung, die in den Bildungsakademien für SchreinerInnen durchgeführt werden:
• G-TSM1A/99: Einführung in das Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen
• TSM2A/99: Sicheres Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen
• TSM3/99: Projektbezogene Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen
• TSO1/99: Grundlagen der Oberflächenveredlung
• TSO2/99: Oberflächenveredlung

Zugangsvoraussetzungen

Teilnehmen können MitarbeiterInnen aus Handwerks- und Industriebetrieben. Vorteilhaft sind erste Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten aus dem betreffenden Gewerbe oder dem dazugehörigen Fachbereich. Weitere Interessenten können nach Abklärung mit der Bildungsakademie zugelassen werden.

Maßnahmen der Fachstufe können nur bei Vorliegen der „fachlichen Voraussetzungen“ besucht werden. Die Fachstufe entspricht den Kenntnissen und Fertigkeiten im 2. oder 3. Ausbildungsjahr des betreffenden Berufes oder verwandter Berufe. KundInnen, welche die Bildungsbausteine der Fachstufe besuchen wollen, müssen deshalb die Kenntnisse der Grundstufe besitzen.

 

Kursinhalte

• Arbeiten an Tisch- und Formatkreissägemaschinen
• Arbeiten an Bandsägemaschinen
• Arbeiten mit Handstichsägemaschinen
• Arbeiten an Abrichthobelmaschinen
• Arbeiten an Dickenhobelmaschinen
• Arbeiten mit Handhobelmaschinen
• Arbeiten mit Handoberfräsmaschinen
• Arbeiten mit Formfedernutfräse
• Arbeiten mit Bohrmaschinen
• Arbeiten mit Bandschleifmaschinen und Handschleifmaschinen

Im Zusammenhang mit der Durchführung des Lehrgangs zusätzlich zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten:
• Heben von Lasten mit und ohne technische Hilfe (nicht Krane und Flurförderzeuge)
• Maßnahmen der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes, des Umweltschutzes, der rationellen Energieverwendung und der Qualitätssicherung beachten und anwenden
• Arbeitsschritte unter Berücksichtigung funktionaler und fertigungstechnischer Gesichtspunkte festlegen
• Werkzeuge, Geräte sowie Hilfsmittel nach Verwendungszweck auswählen und bereitstellen
• Arbeitsgeräte und Betriebsmittel reinigen und pflegen
• Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Auftrages vorbereiten, Maßnahmen zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden im Umfeld des Arbeitsplatzes treffen
• Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewerten

 

Unser Tipp

Sprechen Sie uns an! Ob Bundes- oder Landesmittelförderungen – viele Fördergeber unterstützen Sie dabei, Ihre Bildungsmaßnahmen umzusetzen.

Termine auf Anfrage.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.

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