Soforthilfe: Privatvermögen bleibt unberücksichtigt

Landesregierung erleichtert rückwirkend Förderbedingungen für Corona-Soforthilfe – „In den bedrohten Betrieben muss so viel Liquidität wie möglich bleiben“

 Seit Start des Soforthilfeprogramms des Landes Baden-Württemberg für Soloselbständige und kleine Unternehmen bis 50 Erwerbstätigen am letzten Mittwochabend sind bei der Handwerkskammer Ulm mehr als 2.800 Anträge eingegangen von den 19.500 Handwerksbetrieben zwischen Ostalb und Bodensee. Diese werden nun systematisch geprüft und freigegeben. Das eigens dafür gebildete Team mit 40 Personen arbeitet von Montag bis Samstag von 7 bis 19.30 Uhr und hat bereits knapp 700 Anträge an die L-Bank weitergeleitet zur Auszahlung, allerdings auch einige abgelehnt. Landesweit sind im Handwerk mittlerweile insgesamt 137.000 Anträge gestellt worden. Auch die ebenfalls in der Kapazität deutlich ausgebaute Beratungshotline für Handwerksbetriebe wird daneben weiter intensiv genutzt mit rund 700 Anrufen täglich. Mehlich: „Es freut uns, dass unsere Mitgliedsbetriebe spüren, dass Ihre Kammer sich für sie einsetzt und sie unterstützt in diesen schwierigen und ungewissen Zeiten. Wir setzen alles daran, kompetent und aktuell zu beraten und die Anträge schnell und unbürokratisch zu prüfen und zur Auszahlung zu führen. IT hin oder her.“

Am Wochenende hat sich Landesregierung ihr Soforthilfe-Programm von vor einer Woche rückwirkend verändert. Bislang wurde das private Vermögen bei der Antragsstellung mitberücksichtigt. Das ist nun nicht mehr der Fall. Auch Handwerksbetriebe im Nebenerwerb können künftig von den Soforthilfen profitieren, wenn ihre Selbstständigkeit mehr als ein Drittel des Einkommens der Person ausmacht, nicht wie bisher des Haushaltseinkommens. „Das sind gute Nachrichten für die Handwerksbetriebe. Wer durch die Corona-Krise in Liquiditätsschwierigkeiten gekommen ist, wird unterstützt, auch wenn er noch nicht kurz vor der Insolvenz steht. Der Begriff der ‚existenziellen Notlage‘ ist nun neu definiert – und damit näher an der Realität unserer Handwerksbetriebe. Davor war derjenige, der gespart hat, benachteiligt. Das ist jetzt verändert und das ist gut so“, sagt Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm. „Jetzt sind die Förderbedingungen deutschlandweit einheitlich – auch das hilft und ermöglicht Förderungen von Betrieben, die bislang noch nicht möglich war“, so Mehlich weiter. Freilich bedeutet dieses Nachjustieren der Landesregierung erheblichen Mehraufwand für die Kammern bei der Antragsprüfung. Mehlich: „Wir müssen auch bereits abgelehnte Anträge nochmal rausziehen und neu prüfen. Und es werden daneben noch mehr Anträge werden. Der Kreis derer, die die Voraussetzungen erfüllen wird durch die nachträglichen Änderungen größer.“  

Das Soforthilfeprogramm der Landesregierung ist nicht die einzige Förderung und Unterstützung für Handwerksbetriebe, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schieflage gekommen sind.   Betriebe können jetzt in der Notlage während der Corona-Krise die Sozialversicherungsbeiträge zunächst für zwei Monate stunden lassen. „Wir sind froh, dass unsere zentrale Forderung so rasch umgesetzt wurde „, sagt Mehlich. Es genügt dazu ein unbürokratisches, formloses Schreiben, in dem die Stundung und Aussetzung der Vollziehung der Beiträge für März und April 2020 bis auf weiteres beantragt und Aussetzung fälliger Zahlungen ebenso wie die Erhebung von Zinsen und Säumniszuschlägen erbeten wird. Daneben fordert die Handwerkskammer, Umsatzsteuervoranmeldungen zu unterlassen bzw. zurückzuüberweisen. Mehlich: „In diesen Betrieben müssen wir so viel Liquidität belassen, wie es irgendwie geht.“  

Auch der Bundestag hat in seiner letzten Sitzung ein Corona-Soforthilfe-Programm für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten beschlossen. Auch diese Auszahlung wird bei der Handwerkskammer vorbereitet und überprüft. Dieses umfasst insgesamt 50 Milliarden Euro. Die Antragsformulare und näheren Voraussetzungen für eine erfolgreiche Antragsstellung werden aktuell erarbeitet. Die Kammer informiert auf Ihrer Homepage und im Newsletter darüber, sobald die Kriterien kommuniziert werden.