Mehr als 11 Mio. Euro sind als Soforthilfe bereits auf dem Weg in die Handwerksbetriebe der Region

Handwerksbetriebe können weitere Zuschüsse über die Handwerkskammer Ulm beantragen – Bundesförderungen ergänzen Landessoforthilfen

Seit Start des Soforthilfeprogramms des Landes Baden-Württemberg für Soloselbständige und kleine Unternehmen bis 50 Erwerbstätigen am letzten Mittwochabend sind bei der Handwerkskammer Ulm mehr als 3.500 Anträge eingegangen von den 19.500 Handwerksbetrieben zwischen Ostalb und Bodensee. Davon sind bereits 1.291 Anträge bearbeitet worden und befinden sich in Abstimmung mit den Antragsstellern. Mehr als 850 Anträge davon sind bereits positiv geprüft und zur Auszahlung an die L-Bank empfohlen worden. Damit hat allein die Handwerkskammer Ulm insgesamt 11,4 Millionen Euro an Fördersummen an die Handwerksbetriebe zwischen Ostalb und Bodensee bereits am fünften Tag nach Start des Landesprogramms bearbeitet und empfohlen. Das sind etwas mehr als 13.000 Euro Soforthilfe im Schnitt für jeden der kleinen und mittelständischen Antragsteller. „Wir haben das Wochenende quasi durchgearbeitet“, fasst Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm zusammen. Die Handwerkskammer begleitet das Antragsverfahren für Ihre Mitgliedsbetriebe erreichbar von Montag bis Samstag 7.00 Uhr bis 19.30 Uhr und hat eigens dafür im Hintergrund eine Sonderorganisation mit mehr als 40 Mitarbeitern aufgebaut.  

Seit gestern nun ist ergänzend zum Landesprogramm das Bundesprogramm gestartet, das ebenfalls über das Land Baden-Württemberg ausbezahlt und von der Handwerkskammer Ulm für deren sechs Landkreise sowie den Stadtkreis Ulm bearbeitet und geprüft wird. Je nach Betriebsgröße greift ein Antrag auf Soforthilfe beim Bund für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten, oder beim Land für Betriebe ab elf Beschäftigten nach Vollzeitäquivalenten. „Durch die Definition fallen leider weite Teile des handwerklichen Mittelstandes durch das Raster der direkten Zuschüsse vom Bund. Doch auch diese Betriebe müssen in der jetzigen Extremsituation weiter Löhne und Mieten zahlen und brauchen über Soforthilfen die dafür nötige Liquidität. Und es sind gerade auch diese Betriebe, die nach der Corona-Krise dringend gebraucht und mithelfen werden, die Produktion und damit die Wirtschaftskraft rasch wieder hochzufahren. Hier brauchen wir noch Korrekturen.“, betont Mehlich.  

Die Eindrücke aus der Beratungs-Hotline der Handwerkskammer Ulm zeigen: viele Handwerksbetriebe kämpfen im Hier und Jetzt, damit sie ihren Betrieb aufrechterhalten können. Andere Betriebe sind weniger akut betroffen und hoffen auf eine baldige Normalisierung und Öffnung des wirtschaftlichen Lebens. Täglich führen die Berater der Handwerkskammer Ulm mehr als 700 Beratungen durch. Dabei geht es beispielhaft um folgendes: Was gilt es zu beachten, wenn Dienstfahrten durch Bayern führen? Wann kann oder muss Kurzarbeit beantragt werden? Wann und wie funktionieren Steuerstundungen für meinen Betrieb? Auch Fragen nach der Haftung, wenn Handwerksbetriebe weiterarbeiten und Kundenkontakt haben, werden gestellt oder wie Schichtbetrieb eingeführt werden kann, wenn die Personalkapazitäten durch krankheitsbedingten Ausfall reduziert sind. Nachfragen zu den Anträgen wie beispielsweise zur Liquiditätsberechnung sind häufig. Hierzu fragen insbesondere Gewerke, die von der behördlichen Betriebsschließung betroffen sind nach, wie zum Beispiel Friseure und Kosmetiker. Aber auch die Bau- und Ausbaugewerke oder die Lebensmittelhandwerke haben mit Auftragsstornierungen ihrer Kunden zu kämpfen.  

Auch die jetzt zur Verfügung stehenden Zuschüsse von insgesamt 50 Milliarden Euro vom Bund will die Handwerkskammer schnell und unbürokratisch zur raschen Sicherung der wirtschaftlichen Existenz von Handwerksbetrieben fließen lassen, sie müssen ebenfalls  nicht zurückgezahlt werden. Antragsberechtigt sind für dieses Betriebe bzw. Selbständige mit bis zu fünf Beschäftigten mit einem einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate sowie Betriebe bzw. Selbstständige mit bis zu zehn Beschäftigten und einem einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro, ebenfalls für drei Monate. Anträge müssen bis spätestens 31. Mai 2020 bei der zuständigen Landesbehörde gestellt werden. Die Voraussetzung, dass der Liquiditätsengpass explizit auf die Corona-Krise zurückzuführen ist, muss nachgewiesen werden können. Ein Liquiditätsengpass liegt dann vor, wenn die vorhandenen fortlaufenden Einnahmen nicht ausreichen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus dem erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand wie zum Beispiel gewerbliche Mieten, Pacht oder Leasingaufwendungen zu zahlen. Eine Kumulierung mit anderen Beihilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist möglich. Eine Überkompensation ist aber zurückzuzahlen. Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Betrieben zu Gute kommt, wird er bei den Steuervorauszahlungen für 2020 nicht berücksichtigt. Zwar ist der Zuschuss grundsätzlich steuerpflichtig, aber das wirkt sich erst dann aus, wenn die Steuererklärung für 2020 eingereicht werden muss, also frühestens im nächsten Jahr. Nur wenn der Betrieb oder der Selbständige im Jahr 2020 einen positiven Gewinn erwirtschaftet hat, wird dann auf den Zuschuss der individuelle Steuersatz fällig. „Für die aktuell vorgesehene Beschränkung der Zuschüsse des Bundes auf Betriebe mit maximal zehn Beschäftigen wünschen wir uns eine nachträgliche Anpassung. Das gesamte mittelständische Handwerk muss auch die Möglichkeit haben, diese Zuschüsse in Anspruch zu nehmen“, sagt Mehlich, „Und wenn die Schließung des öffentlichen Lebens und Wirtschaftens länger geht, dann brauchen wir noch ganz andere Hilfen als Soforthilfen. Dann müssen wir strukturelle Wachstumshilfen für die Betriebe lostreten.“